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Wichtige Verbesserungen bei Verrechnungen

Noch vor dem Inkrafttreten des neuen Gesamt-Tarifsystems kommt es zu Tarifanpassungen. Konkret werden die Möglichkeiten verbessert, bestimmte Leistungen verrechnen zu können.

Bern. Die Tarifrevision, die mit 1. Januar 2026 in Kraft trete, sei «die bedeutendste Tarifrevision seit 20 Jahren», so der Schweizerische Bundesrat. Er begrüsst, dass sich die Tarifpartner noch vor dem Inkrafttreten des Gesamt-Tarifsystems, bestehend aus der Einzelleistungstarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen TARDOC und den ambulanten Pauschalen auf mehrere Anpassungen und Ergänzungen einigen konnten, die «wichtige Verbesserungen» darstellen.

Die Verbesserungen betreffen vor allem Verrechnungen verschiedener medizinischer Leistungen. So wurden etwa die Leistungen präzisiert, die bei Notaufnahmen in Spitälern und bei der Überwachung und Betreuung nichtärztlicher Fachpersonen verrechnet werden können. Verbessert werden ausserdem die Möglichkeiten der Verrechnung von Kombinationstherapien wie einer Strahlen- und Chemotherapie am selben Tag bei der Behandlung von bösartigen Tumoren. Zudem wurde gewährleistet, dass Wundbehandlungen und pathologische Leistungen über den TARDOC abgerechnet werden können.

Der Berufsverband der Schweizer Ärzte Foederatio Medicorum Helveticorum (FMH) hält den Bescheid des Bundesrates für die Verbesserungen für gut, «da die Korrekturen für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zum Wohle der Patienten von Bedeutung» seien.

Der Bundesrat betonte wiederum, darauf zu vertrauen, «dass die Akteure des Gesundheitswesens auch nach der Einführung des neuen Gesamt-Tarifsystems ihre Verantwortung wahrnehmen, das System im Interesse der Patienten anzuwenden und sich an seiner kontinuierlichen Verbesserung zu beteiligen». (sst)

Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG

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