© peterschreiber.media - stock.adobe.com

Verbesserungen für Versicherer und Kantone

Einer geplanten Gesetzesänderung zufolge sollen Versicherer künftig gezielt über ihre Leistungen informieren dürfen. Eine weitere vorgesehene Änderung kommt den Kantonen zugute.

Bern. Eine geplante Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) wird den Schweizer Versicherern und mit ihnen auch den Versicherten zugutekommen: Versicherer sollen die Versicherten künftig gezielt über ihre Leistungen informieren dürfen.

Konkret sollen Informationen darüber erlaubt werden, welche kostengünstigeren Leistungen es gibt. Auch können Versicherer den Versicherten mitteilen, ob besondere Versicherungsformen geeigneter für sie wären und auch welche präventiven Massnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten für sie zur Verfügung stehen würden. Ausserdem soll es für Versicherer noch möglich werden, den Versicherten bei einer Erkrankung spezifische, auf die Krankheit und die jeweilige Situation abgestimmte Informationen über erhältliche Versicherungsleistungen zukommen zu lassen.

Eine weitere nun vorgesehene Änderung der KVAV betrifft den Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen und wird den Kantonen Vorteile bringen. Diese sollen künftig Überschüsse aus Versicherungsprämien bekommen, die von Bund und Kantonen bezahlt wurden. Derzeit werden Überschüsse aus Prämien an die Versicherten des Kantons überwiesen, auch wenn diese ihre Prämien nicht selbst bezahlt haben. (sst)

Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG

Back to top