Paclitaxel: keine Studien mehr nötig
Für Neuzulassungen von Arzneien mit dem Wirkstoff Paclitaxel sind keine Bioäquivalenzstudien mehr nötig. Swissmedic hat diesbezüglich ihre Begutachtungspraxis angepasst.
Bern. Schon jetzt hat das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic mit Sitz in Bern seine Begutachtungspraxis für Neuanmeldungen von Arzneien mit dem Wirkstoff Paclitaxel als Paclitaxel Albumin angepasst, und zwar an die dementsprechende produktspezifische Guideline der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), die mit 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Wenn die analytischen Vergleichsdaten den wissenschaftlichen Anforderungen an Qualität und Äquivalenz genügen, sind aufgrund der Anpassung durch Swissmedic bei Anträgen auf Neuzulassungen von Arzneimitteln mit dem Chemotherapeutikum keine klinischen Bioäquivalenzstudien mehr nötig.
Anpassungen seitens der Swissmedic erfolgen im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Begutachtung von Arzneimitteln mit komplexer heterogener Struktur und immer dann, wenn sich der wissenschaftliche Kenntnisstand verbessert. (sst)
Service: Publikation
Quelle: Swissmedic
Das könnte Sie auch interessieren:
Kein Systemwechsel bei Krankenkassenprämien
Das derzeitige System der Abrechnung von Krankenkassenprämien bleibt erhalten, da ein vorgeschlagener Systemwechsel nur Nachteile bringen würde.
Sozialversicherungen: 2026 bringt Neuerungen
2026 bringt einige Neuerungen im Bereich der Sozialversicherungen, so auch das neue Tarifsystem für medizinische Leistungen.
Krankenpflegeversicherung: Kostenziele werden festgelegt
Das Wachstum der Kosten in der OKP soll eingedämmt werden. Etwa indem 2026 Kosten- und Qualitätsziele für die Jahre 2028 bis 2031 festgelegt werden.