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Krankenpflegeversicherung: Kostenziele werden festgelegt

Das Wachstum der Kosten in der OKP soll eingedämmt werden. Etwa indem 2026 Kosten- und Qualitätsziele für die Jahre 2028 bis 2031 festgelegt werden.

Bern. Mit dem Ziel, das Wachstum der Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) einzudämmen, wird der Bundesrat im Lauf des kommenden Jahres 2026 Kosten- und Qualitätsziele für die Jahre 2028 bis 2031 festlegen. Dies soll unter Anhörung vorrangig der Versicherer, der Vertreter der Versicherten, der Kantone und Leistungserbringer erfolgen.

Um eine zwar möglichst kostengünstige, zugleich aber qualitativ hochwertige gesundheitliche Versorgung bieten zu können, werde sich der Bundesrat insgesamt an den Kosten orientieren, die zur Deckung des medizinischen Bedarfs notwendig sind, heisst es dazu aus dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Neben dem übergeordneten Ziel der Dämmung des Kostenwachstums in der OKP werden noch weitere Ziele festgelegt, die verschiedene Kostengruppen betreffen, wie stationäre Behandlungen, ambulante Behandlungen im Spital und ausserhalb davon, Medikamente und Pflege in Pflegeheimen oder zu Hause.

Zusätzlich wird eine ausserparlamentarische Kommission die Entwicklung in den Leistungsbereichen der OKP beobachten. Diese Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring (EKKQ) wird auch den Gründen für Kostensteigerungen in den verschiedenen Kostengruppen nachgehen und Empfehlungen zu weiterführenden Massnahmen geben. (sst)

Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)

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