© Mnur - stock.adobe.com

Sozialversicherungen: 2026 bringt Neuerungen

2026 bringt einige Neuerungen im Bereich der Sozialversicherungen, so auch das neue Tarifsystem für medizinische Leistungen.

Bern. Mit Anfang des kommenden Jahres, am 1. Jänner 2026, tritt das neue Gesamt-Tarifsystem für medizinische Leistungen in Kraft: Tardoc – der Name steht für «Tarif für ambulante ärztliche Leistung und Dokumentation». Tardoc wird die Abrechnung von ärztlichen Leistungen erleichtern. Dies, weil ambulante ärztliche Leistungen künftig entweder über die Einzelleistungstarifstruktur oder über Pauschalen abgerechnet werden. Tardoc vereinfacht die Abrechnung aber auch, weil die Anzahl der Tarifpositionen reduziert wurde und deren Abstufungen verbessert wurden.

Ausserdem ermöglicht Tardoc eine genauere Abrechnung der Konsultationsdauer und trägt den Besonderheiten der Hausarztmedizin besser Rechnung, wie es seitens des Bundesamts für Sozialversicherungen heisst. Die Pauschalen vereinfachen die Rechnungsstellung ebenfalls. Sie sollen vor allem bei Leistungen in ressourcenintensiven Infrastrukturen zur Anwendung kommen, zum Beispiel bei chirurgischen Eingriffen oder Endoskopien.

Weitere Neuerungen im medizinischen Bereich betreffen die Apotheker und die Kantone. Die Apotheker erhalten ebenfalls ab Anfang 2026 einen neuen Tarifvertrag. Danach können sie Vergütungen für Beratungen abrechnen, die sie bei der Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten erbringen. Die Kantone müssen per Anfang 2026 einen Mindestbeitrag zur Verbilligung der Krankenkassenprämien leisten. (sst)

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

Back to top