Arzneimittelbehörde aktualisiert Regeln für mobile Technologien
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Swissmedic hat die Wegleitung Mobile Technologien überarbeitet und die Anforderungen an die Verwendung von QR-Codes auf Arzneimittelpackungen präzisiert.
Bern. In der Praxis gab es zuletzt vermehrt Rückfragen zur Angabe und Platzierung von URLs, zur Positionierung von QR-Codes und zu deren Bezeichnung. Swissmedic hat deshalb die Wegleitung Mobile Technologien angepasst. Ziel ist es, zu präzisieren, welche Vorgaben verbindlich sind und welche lediglich als Empfehlung gelten.
So sind die Verwendung einer URL sowie die Bezeichnung des QR-Codes mit einem Hinweis wie «Arzneimittelinformation» künftig als Empfehlungen und nicht als verbindliche Vorgaben formuliert. Auch zur Verlinkung von QR-Codes auf bestimmte Plattformen zur Veröffentlichung von Arzneimittelinformationen haben sich Fragen ergeben. Daher wurden die Fragen und Antworten zu mobilen Technologien um zwei neue Punkte ergänzt.
Die angepasste Wegleitung Mobile Technologien ist seit 1. August 2026 gültig. Die beiden neuen Fragen und Antworten zu mobilen Technologien sind ebenfalls seit diesem Datum auf der Website von Swissmedic verfügbar. (tab)
Quelle: Swissmedic
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