
Mehr Geld für das elektronische Patientendossier
Das elektronische Patientendossier (EPD) soll weiterentwickelt und seine Verbreitung vorangetrieben werden. Jetzt gibt es dafür mehr Geld vom Bund.
Das elektronische Patientendossier spielt in einer zeitgemässen Gesundheitsversorgung eine zentrale Rolle. Mit dem EPD steht den Patientinnen und Patienten, der Ärzteschaft, den Pflegenden, Spitälern, Heimen und allen weiteren Gesundheitseinrichtungen eine einheitliche, vertrauenswürdige Plattform für den Austausch wichtiger Gesundheitsinformationen zur Verfügung. Alle behandlungsrelevanten Informationen sind an einem Ort digital verfügbar und können jederzeit von Zugriffsberechtigten abgerufen werden. Das verbessert die Qualität und die Sicherheit der medizinischen Behandlung. Um den Nutzen für die Patientinnen und Patienten und für die Gesundheitsfachpersonen weiter zu erhöhen, will der Bundesrat das EPD weiterentwickeln.
Der Ausbau des EPD erfordert allerdings eine umfassende Gesetzesrevision, die mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Für die EPD-Anbieter, die sogenannten Stammgemeinschaften, ist die Zeit bis zur Umsetzung der umfassenden Revision finanziell eine kritische Phase. Damit die Finanzierung des EPD bis zum Inkrafttreten der Gesetzesrevision sichergestellt werden kann, haben Bundesrat und Parlament entschieden, die EPD-Anbieter:innen mit befristeten Finanzhilfen zu unterstützen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, dass diese Übergangsfinanzierung am 1. Oktober 2024 in Kraft tritt. (red)
Quelle: Mitteilung Bundesrat
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