Lagerfrist für Eizellen könnte verlängert werden
Der Nationalrat will die Lagerfrist für eingefrorene Eizellen verlängern. Dies würde verhindern, dass im Jahr 2027 Eizellen vernichtet werden müssen.
Bern. So wie weltweit liegt auch in der Schweiz «Social Freezing» im Trend: In den vier Jahren bis 2023 stieg die Zahl der Frauen, die ohne medizinischen Grund Eizellen von sich einfrieren liessen, laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) von 841 auf 2551 an. Damit hat sie sich in etwa verdreifacht. 2017 war die Kryokonservierung der Eizellen noch nicht so trendig, daher dürften weit weniger Frauen diese Methode gewählt haben, um sich noch eine Option für die Erfüllung eines Kinderwunsches offen zu halten. Es wurde auch nicht einmal ihre Zahl erfasst, nach Schätzungen waren es nur einige Hundert.
Die Eizellen dieser Frauen müssten 2027 vernichtet werden, da 2017 die Lagerfrist für die eingefrorenen Zellen von fünf auf zehn Jahre verlängert wurde. Das will der Nationalrat gemäss einem kürzlich gefassten Beschluss verhindern, indem die Aufbewahrungsdauer bei «Social Freezing» neuerlich verlängert wird. Er folgt damit einer Initiative seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N).
Ob es nun noch vor der geplanten Revision des Fortpflanzungsgesetzes so kommt, wie das der Nationalrat will, hängt von der zuständigen Kommission des Ständerates ab: Sie hat die Initiative der WBK-N schon einmal abgelehnt und wollte die Lagerungsfrage mit Blick auf das Alter der betroffenen Frauen diskutieren. Sagt die Ständeratskommission wieder Nein zur Verlängerung, entscheidet der Ständerat, sagt die Kommission Ja, kann eine entsprechende Gesetzesvorlage ausgearbeitet werden. Längere Aufbewahrungszeiten von Eizellen, die aus medizinischen Gründen eingefroren wurden, sind bereits möglich. (sst)
Quelle: Das Schweizer Parlament/Bundesamt für Gesundheit (BAG)
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