Klare Regeln für Bezahlung pflegender Angehöriger
Seit zwanzig Jahren können sich pflegende Angehörige anstellen und bezahlen lassen. Nun werden für die Bezahlung klare Regeln gefordert.
Bern. «Wenn die betroffenen Akteure die vorhandenen Instrumente effizienter nutzen, können ohne zusätzliche Regulierung erhebliche Verbesserungen erzielt werden», sagt Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider zur Forderung nach klaren Regeln für die Bezahlung pflegender Angehöriger, die kürzlich über zwei Motionen vom Ständerat erhoben wurde. Die Ministerin beantragte, beide Motionen abzulehnen, allerdings erfolglos.
Im Ständerat zeigt man sich aus mehreren Gründen unzufrieden mit den bisher geltenden Regeln. Diese sind 2006 aufgestellt worden, als es nach einem entsprechenden Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts möglich wurde, sich als pflegender Angehöriger von einer Spitex-Organisation anstellen und bezahlen zu lassen. In den zwanzig Jahren seither stieg die Zahl der Anstellungen und Entlohnungen stark an.
Um Missbräuche verhindern zu können, brauche es zum Beispiel eine Möglichkeit, die bezahlte Angehörigenpflege von der normalen Hilfestellung im Rahmen der familiären Fürsorgepflicht abzugrenzen, hiess es im Ständerat. Auch wurde verlangt, dass klar festgelegt wird, welche Leistungen zu bezahlen sind. Darüber hinaus wurde nach Qualitätskriterien für Spitex-Organisationen verlangt, die pflegende Angehörige einstellen. Die Thematik wird die Politik noch weiter beschäftigen, als Nächstes befasst sich der Nationalrat damit. (sst)
Quelle: Schweizer Parlament
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