
Generika sind in der Schweiz besonders teuer
Patentabgelaufene Originalmedikamente und Generika sind in der Schweiz überdurchschnittlich hochpreisig. Der Preisüberwacher empfiehlt deshalb konkrete Gegenmassnahmen.
Der aktuelle Auslandpreisvergleich mit 20 patentabgelaufenen umsatzstarken Wirkstoffen zeigt eine deutliche Überhöhung der Schweizer Preise. Im Vergleich zu 15 Vergleichsländern sind die Preise der jeweils günstigsten Generika in der Schweiz durchschnittlich deutlich mehr als doppelt so hoch (+156 Prozent), die patentabgelaufenen Originalmedikamente sind um 62 Prozent teurer. Die Ergebnisse dieser Analyse verdeutlichen laut Preisüberwacher das immer noch beträchtliche Einsparungspotenzial in diesem Bereich. Gleichzeitig zeigen sie auf, dass die bisher umgesetzten Massnahmen nicht ausreichen, um die erhofften Preissenkungen zu erzielen. Um die Preise wirksam zu senken, sind daher aus Sicht des Preisüberwachers weitere Massnahmen im Dienste der Kostendämpfung – und damit im Dienste der Prämienzahlenden – zwingend erforderlich.
Der Preisüberwacher hat Ende September 2024 die Schweizer Publikumspreise von 20 umsatzstarken patentabgelaufenen Wirkstoffen (jeweils des Originalpräparats und des zugehörigen günstigsten Generikums) mit den Preisen in 15 europäischen Ländern verglichen. Das günstigste Generikum kostet im Ausland durchschnittlich nur 39 Prozent des Schweizer Preises und somit 61 Prozent weniger. Selbst zum teuersten Vergleichsland (Spanien), wo das günstigste Generikum im Durchschnitt nur 73 Prozent des Schweizer Preises kostet und damit um mehr als ein Viertel günstiger ist, weisen die Schweizer Preise einen grossen Abstand auf. Gegenüber einzelnen Ländern ist der Unterschied noch ausgeprägter: Im Vereinigten Königreich beispielsweise bezahlt man im Durchschnitt nur 16 Prozent des Schweizer Preises. Durchschnittlich kosten die patentabgelaufenen Originalmedikamente in den 15 Vergleichsländern nur 62 Prozent des Schweizer Preises und sind dort somit aus Schweizer Sicht um 38 Prozent günstiger.
Um die Preise wirksam zu senken, empfiehlt der Preisüberwacher folgende Regulierungsmassnahmen: eine Preisbildung für Generika und Biosimilars auf Basis eines Auslandpreisvergleichs (APV), eine Pflicht zur Generikasubstitution für Ärzt:innen und Apotheker:innen, verstärkte Wirkstoffverschreibung, ein Abbau an Zulassungshürden wie die Pflicht, alle Packungen des Originals anzubieten, sowie die Abschaffung des Territorialitätsprinzips. Letzteres bedeutet, dass die Grundversicherung im Ausland bezogene Medikamente vergüten soll, wenn ein Patient über ein ärztliches Rezept verfügt, das Medikament (oder ein wirkstoffgleiches Medikament) auf der Spezialitätenliste steht und im Ausland günstiger ist. (red)
Quelle: Newsletter des Preisüberwachers
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