Bald besserer Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitskrisen
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Um die Bevölkerung besser vor Gesundheitskrisen schützen zu können, wollen die SGK-N das Epidemiegesetz ändern. Schutz bietet auch ein neues Gesundheitsabkommen mit der EU.
Bern. Die Regeln im Epidemiegesetz wurden nicht nur zum Schutz der Bevölkerung vor grossen Gesundheitskrisen aufgestellt, sie sollen vor allen übertragbaren Krankheiten schützen. Damit dies künftig besser gelingt, wollen nun die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) über eine teilweise Änderung des bestehenden Gesetzes beraten und dafür auf die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie zurückgreifen. So sollen in der Teilrevision des Gesetzes etwa die Voraussetzungen für eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit präzisiert werden. Auch soll die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen für künftige Gesundheitskrisen geklärt werden. Ausserdem will man den Einbezug der Sozialpartner, von Fachorganisationen und Leistungserbringern stärken.
Das geänderte Gesetz soll zudem die Nutzung neuer technischer Möglichkeiten zur Erkennung und Überwachung von Krankheiten erleichtern, die Rahmenbedingungen für ein Impfobligatorium aus der Verordnung ins Gesetz übernehmen und schärfen sowie die Möglichkeiten der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen stärken. Ebenfalls in die Gesetzesvorlage aufgenommen wurden verbindliche Entschädigungen für Unternehmen.
Zudem hat die Schweiz mit der Europäischen Union (EU) ein Gesundheitsabkommen ausgehandelt, dem die SGK-N nun ihre Zustimmung erteilten. Dem Abkommen zufolge soll sich die Schweiz künftig am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und am Mehrjahresprogramm der EU im Gesundheitsbereich beteiligen können. Ausserdem erhält die Schweiz umfassenden Zugang zu den Gesundheitssicherheitsmechanismen der EU. (sst)
Quelle: Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N)
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