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Bald besserer Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitskrisen

Um die Bevölkerung besser vor Gesundheitskrisen schützen zu können, wollen die SGK-N das Epidemiegesetz ändern. Schutz bietet auch ein neues Gesundheitsabkommen mit der EU.

Bern. Die Regeln im Epidemiegesetz wurden nicht nur zum Schutz der Bevölkerung vor grossen Gesundheitskrisen aufgestellt, sie sollen vor allen übertragbaren Krankheiten schützen. Damit dies künftig besser gelingt, wollen nun die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) über eine teilweise Änderung des bestehenden Gesetzes beraten und dafür auf die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie zurückgreifen. So sollen in der Teilrevision des Gesetzes etwa die Voraussetzungen für eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit präzisiert werden. Auch soll die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen für künftige Gesundheitskrisen geklärt werden. Ausserdem will man den Einbezug der Sozialpartner, von Fachorganisationen und Leistungserbringern stärken.

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