Ärztliche Schweigepflicht soll gelockert werden
Um Gefälligkeitszeugnisse zu vermeiden und eine rasche Wiedereingliederung Erkrankter in den Arbeitsprozess voranzutreiben, soll nun die ärztliche Schweigepflicht gelockert werden.
Bern. Als Gefälligkeitszeugnisse werden Bescheinigungen bezeichnet, in denen Ärzte Arbeitnehmern eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, die nicht besteht. Noch im Oktober hatte der Bundesrat festgehalten, dass den ausstellenden Ärzten normalerweise kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann und es sich bei den Zeugnissen, deren Wahrheitsgehalt von Arbeitgebern und Sozialversicherungen angezweifelt wird, daher auch nicht um Gefälligkeitszeugnisse handelt. Man mahnte lediglich eine erhöhte Sensibilisierung für diese Zeugnisse ein – der Leading Opinions Wochenbulletin berichtete.
Nun setzten die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit im Nationalrat in der Angelegenheit aber einen nächsten Schritt: Sie beauftragten den Nationalrat damit, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass gegenüber Arbeitgebern und Sozialhilfebehörden die ärztliche Schweigepflicht gelockert wird. Dies aber nur in begrenztem Umfang. Konkret sollen Ärzte dazu verpflichtet werden, auf Anfrage Angaben zu gesundheitlichen Einschränkungen Erkrankter zu machen, die sie an der Arbeit hindern, um so gegebenenfalls eine Arbeitsplatzanpassung zu erleichtern und eine rasche Wiedereingliederung Erkrankter in den Arbeitsprozess voranzutreiben. Zu Diagnosen und Krankengeschichten brauchen weiter keine Auskünfte gegeben werden. (sst)
Quelle: Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)
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