Sensibilisierung für ärztliche Gefälligkeitszeugnisse wichtig
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Aus einem Bericht des Bundesrats geht hervor, dass es kaum ärztliche Gefälligkeitszeugnisse gibt, die Sensibilisierung dafür aber wichtig ist.
Bern. Als Gefälligkeitszeugnisse gelten Bescheinigungen, in denen eine Ärztin oder ein Arzt einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer wissentlich eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, die nicht besteht. Mit solchen Zeugnissen sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zwar immer wieder konfrontiert. Sie sind es auch, die den Wahrheitsgehalt anzweifeln und bestreiten. Da den ausstellenden Ärztinnen und Ärzten aber in der Regel kein wissentliches Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, handelt es sich bei den Zeugnissen auch nicht um Gefälligkeitszeugnisse.
Dies stellte der Bundesrat in einem Bericht fest, in dem er auch betonte, dass es einer stärkeren Sensibilisierung für das Thema seitens der Arbeitgebenden und der Ärzteschaft bedürfe, die durch die Berufsverbände und Aus- und Weiterbildungsverantwortlichen erfolgen müsse. Laut dem Bericht ebenfalls ein Muss: Sanktionen für das Ausstellen von wissentlich verfassten Gefälligkeitszeugnissen, wofür aber die bestehende gesetzliche Grundlage ausreiche.
Der Bericht war zur Beantwortung eines Postulats mit der folgenden Frage erstellt worden: «Welche Massnahmen braucht es gegen Gefälligkeitszeugnisse von Ärztinnen und Ärzten?» Das zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) führte dafür Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen des Arbeits- und Versicherungsrechts, der Berufsverbände und der Wirtschaft. (sst)
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
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