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Cannabinoide in der Medizin

Exkurs: Verschreibung cannabisbasierter Medikamente in Deutschland

Die Zahl der verschreibungsfähigen cannabisbasierten Medikamente hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Seit einem Urteil des Bundessozialgerichts im Jahr 2022 ist präziser geregelt, wann die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Kosten für eine cannabisbasierte Behandlung übernehmen müssen. Durch einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Oktober 2024 können zahlreiche Fachärzt:innen cannabisbasierte Medikamente nun ohne vorherige Genehmigung verordnen.

Seit Inkrafttreten des «Cannabis-als-Medizin-Gesetzes» im März 2017 können verschiedene cannabisbasierte Medikamente inklusive Medizinalcannabisblüten und daraus hergestellte Cannabisextrakte in pharmazeutischer Qualität ärztlich verordnet werden. Zum 1. April 2024 wurde Cannabis zudem in Deutschland (teil-)legalisiert bzw. der Konsum entkriminalisiert. Die genauen gesetzlichen Bestimmungen sind im Cannabisgesetz (CanG) geregelt.1 Das Medizinal-Cannabis-Gesetz, kurz MedCanG, ist nun Teil des CanG. Einzige Änderung im Hinblick auf die medizinische Verordnung von Cannabis war die Herausnahme der cannabisbasierten Medikamente aus der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV). Somit sind cannabisbasierte Medikamente – mit Ausnahme von Nabilon (Canemes®) – nun keine Betäubungsmittel mehr und können auf einem rosa Rezept verordnet werden. Cannabidiol (CBD) unterlag auch zuvor nicht der BtMVV.

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