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Komplementärmedizin bleibt im Leistungskatalog

Die Grundversicherung soll weiterhin komplementärmedizinische Behandlungen übernehmen. Eine individuelle Wahlfreiheit lehnt der Ständerat ab.

Bern. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, die Versicherten die Wahlfreiheit einräumen wollte, auf eine Erstattung komplementärmedizinischer Leistungen zu verzichten. Das geht aus einer Mitteilung des Parlaments hervor. Der Vorschlag, eingebracht von FDP-Nationalrat Philippe Nantermod, zielte darauf ab, den individuellen Bedarf stärker zu berücksichtigen und eine Zwangsfinanzierung durch alle Versicherten zu vermeiden. Nantermod argumentierte, viele dieser Methoden seien wissenschaftlich nicht belegbar und beruhten primär auf persönlicher Überzeugung der Ärzt:innen und Patient:innen.

Mit seiner Entscheidung bekräftigte der Ständerat den bisherigen Kurs: Die obligatorische Grundversicherung übernimmt weiterhin Behandlungen wie klassische Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin, Akupunktur und Arzneimitteltherapien der traditionellen chinesischen Medizin – vorausgesetzt, sie werden von entsprechend qualifizierten Ärzt:innen durchgeführt. Eine Änderung des bestehenden Leistungskatalogs lehnt die kleine Kammer damit klar ab.

Die zuständige Kommission überzeugte mit dem Hinweis auf das Volksverdikt, das diese Leistungen bereits legitimiert habe. Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH) betonte zudem, dass die Kosten für komplementärmedizinische Angebote mit rund 18 Millionen Franken pro Jahr im Vergleich zum Gesamtvolumen des Gesundheitswesens gering seien. Somit bleibt das System der einheitlichen Finanzierung dieser Leistungen bestehen – ohne Möglichkeit zum individuellen Opt-out. (red)

Quelle: Parlament

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