
Impfungen ab 2026 von Franchise befreit
Die Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung werden in den nächsten Monaten nach und nach in Kraft treten. Im Fokus stehen Prävention und Entlastung.
Bern. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat Änderungen an der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) beschlossen, die ab dem 1. Juli 2025 beziehungsweise 1. Januar 2026 in Kraft treten. Eine davon betrifft alle in Artikel 12a der KLV aufgeführten Impfungen sowie die dazugehörige Beratung – diese werden künftig von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen, ohne dass sie an die Franchise angerechnet werden. Der Selbstbehalt für die Versicherten bleibt unverändert. Die Massnahme ist Teil des Aktionsplans der Nationalen Strategie Impfungen und soll die Durchimpfungsrate in der Bevölkerung erhöhen.
Von der Neuerung betroffen sind unter anderem Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pneumokokken und Meningokokken. Auch die Impfung gegen das humane respiratorische Synzytial-Virus (RSV) bei Schwangeren wird neu von der OKP übernommen. Ziel ist es, Neugeborene durch mütterliche Antikörper bereits ab Geburt zu schützen. Die Änderungen erfolgen zeitgleich mit der Einführung des neuen ambulanten Tarifsystems TARDOC und den ambulanten Pauschalen.
Neben den Anpassungen im Bereich Impfungen treten zum 1. Juli 2025 weitere KLV-Änderungen in Kraft. Dazu gehören die Ausweitung der Darmkrebsfrüherkennung bis zum Alter von 74 Jahren sowie administrative Erleichterungen für chronisch kranke Menschen. Letztere müssen künftig nicht mehr jährlich ihren Mehrbedarf an Mitteln und Gegenständen nachweisen, um eine Kostenübernahme zu erhalten. (red)
Quelle: BAG
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