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Gesetzliche Rahmenbedingungen

Wer darf was? Rechtliche Grenzen in der ästhetischen Medizin in der Schweiz

Die Nachfrage nach nichtchirurgischen ästhetischen Verfahren, insbesondere der Anwendung von Botulinumtoxin und Hyaluronsäure-Fillern, nimmt weiterhin stetig zu. Zwischen 2020 und 2023 wurde ein globaler Anstieg von etwa 40% verzeichnet.1 Parallel zu dieser Entwicklung steigen auch die Beteiligung nichtärztlicher Anbieter, häufig mit heterogenen Ausbildungsniveaus, sowie die Zahl behandlungsassoziierter Komplikationen.

Auch in Ländern mit strenger Regulierung wie der Schweiz ist diese Entwicklung zu beobachten. Das Wachstum des ästhetischen Marktes führt zu einer zunehmenden Belastung der regulatorischen Grenzen und unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung, welche Berufsgruppen zur Durchführung bestimmter Verfahren berechtigt sind.

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