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Leitlinien und aktuelle Studienlage

Medikamentöse Erstbehandlung der Epilepsie

Bei der medikamentösen Erstbehandlung der Epilepsie muss zwischen fokalen und generalisierten bzw. unklassifizierten Epilepsien unterschieden werden. Zudem ist die Therapie auf bestimmte Personengruppen, z.B. auf Frauen im gebärfähigen Alter, speziell abzustimmen.

Die Indikation für die Erstbehandlung einer Epilepsie ergibt sich, wenn 1. mindestens zwei unprovozierte Anfälle oder Reflexanfälle im Abstand von mehr als 24 Stunden aufgetreten sind, 2. ein unprovozierter Anfall oder Reflexanfall aufgetreten ist, verbunden mit einer Wahrscheinlichkeit, während der nächsten 10 Jahre weitere Anfälle zu erleiden, die vergleichbar ist mit dem allgemeinen Rückfallrisiko (mindestens 60%) nach zwei unprovozierten Anfällen, sowie 3. bei Diagnose eines Epilepsiesyndroms. Weil das Rezidivrisiko nach einem ersten unprovozierten Anfall in vielen klinischen Situationen unklar ist, geht man pragmatisch deshalb im Allgemeinen davon aus, dass nach einem unprovozierten Anfall der Nachweis von epilepsietypischen Potenzialen im EEG und/oder von potenziell epileptogenen Läsionen in der kranialen Magnetresonanztomografie eine Behandlungsindikation darstellt. Die Auswahl von Anfallssuppressiva zur Erstbehandlung von Epilepsie erfolgt dann entsprechend der vorliegenden Epilepsieform (fokal vs. generalisiert bzw. unklassifiziert).1

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