
Corona: einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft
Berlin - Seit Mittwoch gilt für Beschäftigte im Gesundheitssektor in Deutschland die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bis Dienstag hatten diese Personen Zeit, Impf- oder Genesenennachweise vorzulegen – oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Ungeimpften Mitarbeitern könnten nun Konsequenzen drohen. Die Ämter dürfen Strafgelder, Tätigkeits- und Betretungsverbote verhängen.
Dem heutigen Stichtag war ein langes, politisches Tauziehen vorangegangen. So hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder Anfang Februar geplant, die Impfpflicht auszusetzen – aus Angst vor einem möglichen Mangel an Pflegekräften. Letztlich blieb es aber bei der Ankündigung. Wenige Tage später ruderte man zurück.
Heikle Umsetzung
Dennoch wird die Umsetzung der Teilimpfpflicht in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In einigen Teilen Deutschlands sollen die Gesundheitsämter genau prüfen, ob die Menschen in Heimen und Krankenhäusern noch versorgt werden können, wenn ungeimpfte Beschäftigte ein Betretungsverbot bekommen.
Mögliche Auswirkungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf die Versorgungskapazitäten wurden kürzlich in einer Studie der Alice Salomon Hochschule (ASH) Berlin erhoben. Die Wissenschaftler hatten gut 1800 Einrichtungen und Dienste des Gesundheitswesens, die rund 130 000 Pflegende beschäftigen, zu den Impfquoten und der Anzahl der zu versorgenden Menschen befragt. Ergebnis: Die Gruppe der Pflegenden ist zwar in einem hohen Ausmaß geimpft – dennoch sei eine Unterversorgung von durchschnittlich rund 15 Prozent möglich. (ag/red)
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