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Gesundheit und Politik

Pflege-Studie: Engpass durch einrichtungsbezogene Impfpflicht

Berlin - Wissenschaftler der Alice Salomon Hochschule (ASH) Berlin haben gut 1800 Einrichtungen und Dienste des Gesundheitswesens zu den Impfquoten und der Anzahl der zu versorgenden Menschen vor und nach Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht befragt. Ergebnis: Pflegende sind zwar in einem hohen Ausmaß geimpft – dennoch ist eine Unterversorgung von durchschnittlich rund 15 Prozent möglich.

Seit dem Beginn der Sars-Cov-2-Pandemie hat der Schutz von vulnerablen Personen, aber gerade auch von Pflegenden eine besondere Bedeutung. Vor diesem Hintergrund wurde im Dezember des Vorjahres die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen, die Mitte März in Kraft tritt: Demnach müssen Personen, die weder ausreichend geimpft noch genesen sind, mit einem von den Gesundheitsämtern verhängten Betretungsverbot rechnen. Die Auswirkungen dieser Regelung auf die Versorgungskapazitäten wurden nun in einer Online-Umfrage erhoben.

Dr. Johannes Gräske, Professor für Pflegewissenschaften und Leiter des Studiengangs Pflege, und Theresa A. Forbrig, M.Sc., führten vom 23. Januar bis 15. Februar 2022 die bundesweite Befragung durch. Ziel war es, bisher fehlende systematische Informationen zu erheben.

Impfquote bleibt unter 90 Prozent

In den gut 1800 teilnehmenden Einrichtungen und Diensten arbeiten knapp 130.000 Pflegende. Die Studienergebnisse zeigen, dass diese Gruppe in hohem Maße bereits geimpft ist. Die Impfquote liegt mit mehr als 82 Prozent über der der Allgemeinbevölkerung. Die befragten Leitungskräfte gehen auch davon aus, dass die Quote noch weiter steigen wird, allerdings werde sie den Einschätzungen zufolge unter 90 Prozent bleiben. Bei einer konsequenten Umsetzung des Betretungsverbotes hätte dies direkte Auswirkungen auf die Versorgungskapazitäten.

Auf Basis der vorliegenden Daten wird zum Stichtag 16. März 2022 ein Versorgungsdefizit von durchschnittlich 15,3 Prozent erwartet. Bezogen auf die einzelnen Versorgungsformen bedeutet dies, dass in der ambulanten Pflege rund 200.000 Menschen (19,9 %), in Krankenhäusern rund 2.5 Millionen (13,1 %) und in der stationären Langzeitpflege rund 50.000 (5,9 %) Menschen pflegerisch nicht versorgt werden können.

Empfehlungen an die Politik

Als Schlussfolgerungen ergeben sich für Gräske und Forbrig mehrere Empfehlungen an die Politik, um eine Unterversorgung im Bereich der Pflege zu verhindern. Dazu zählen etwa die Bereitstellung alternativer Impfstoffe (z. B. Novavax) und die Entwicklung von Notfallplänen, falls die Versorgung nicht mehr sichergestellt werden kann. (red)

Weitere Infos: Originalpublikation

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