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Gesundheit und Politik

Bayern: Zickzack bei Impfpflicht für Gesundheitspersonal

München - Nun also doch: Während Bayerns Ministerpräsident Markus Söder erst in der Vorwoche die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen, also in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, de facto auf Eis gelegt hat, war am heutigen Dienstag alles anders. Die Einrichtungen müssen sich auf die Regelung ab Mitte März einstellen.

Bayern stehe zu der Impfpflicht für Personal von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen – so lautet der aktuelle Beschluss der bayerischen Staatsregierung. Zwischen Bund und Ländern sei ein „pragmatischer Dialog“ notwendig, um die Probleme bei der Umsetzung und Ausgestaltung zu lösen. „Wir bleiben natürlich rechtstreu“, formulierte es Söder. Es dürfe aber kein Pflegechaos entstehen. Die deutsche Bundesregierung habe inzwischen Schritte in die richtige Richtung unternommen und nachgebessert.

Fahrplan für allgemeine Covid-19-Impfpflicht

Söder hält die einrichtungsbezogene Impfpflicht vor allem in Kombination mit einer allgemeinen Impfpflicht für sinnvoll. Der Deutsche Bundestag wird die geplante Debatte darüber nach Angaben der Grünen-Fraktion im März beginnen. Man sei in der Ampelkoalition übereingekommen, dass eine erste Lesung für die Gruppenanträge zur Einführung einer Covid-19-Impfpflicht in der ersten Märzwoche stattfinden soll, hieß es. (ag/red)

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