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Fallzahlen nicht sicher abschätzbar

BIA-ALCL: wo melden?

Das Brustimplantat-assoziierte anaplastische großzellige Lymphom (BIA-ALCL) ist ein seltenes T-Zell-Non-Hodgkin-Lymphom. Dennoch ist zu befürchten, dass die niedrigen Fallzahlen nicht die Realität widerspiegeln, da bislang keine geeigneten Melderegister angeboten werden. Der folgende Beitrag gibt eine Übersicht über Meldungsformen und beinhaltet eine mögliche Lösung für die Realisierung einer nationalen Meldestrategie für das BIA-ALCL in Österreich.

Das Brustimplantat-assoziierte anaplastische großzellige Lymphom (BIA-ALCL) ist ein seltenes T-Zell-Non-Hodgkin-Lymphom, welches in der unmittelbaren Umgebung von Brustimplantaten entstehen kann.1 Bis Jänner 2020 hat die Food and Drug Administration (FDA) weltweit über 733 BIA-ALCL-Fälle registriert.2 Bei der extrem niedrigen Inzidenzrate des BIA-ALCL sind die genaue Ätiologie und Pathogenese noch ungeklärt und die Erkrankung scheint mit genetischer Prädisposition, subklinischer Infektion und Implantatoberfläche einherzugehen.1 Die Assoziation zu vor allem in Europa verwendeten texturierten Implantaten hat bereits die Anzahl der Hersteller von Brustimplantaten verändert.3 Der FDA sind 36 Todesfälle (Stand: Jänner 2020) durch BIA-ALCL weltweit bekannt2 und in Österreich sind bisher 5 BIA-ALCL-Fälle gemeldet. Die niedrigen Fallzahlen hängen am ehesten mit einem „underreporting“ zusammen, sind auf das Fehlen von geeigneten Melderegistern zurückzuführen und daher weder national noch international sicher abschätzbar. Neben der behördlich verpflichtenden Meldung nach Medizinproduktegesetz (§70 ff. MPG, BGBl. 657/1996 idgF.) von medizinproduktbezogenen Vorkommnissen an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), Institut für Überwachung, gibt es für in Österreich tätige Ärztinnen und Ärzte aktuell keine weitere Meldepflicht für BIA-ALCL.

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