ROPA in der gynäkologischen Praxis
Autorin:
Hannah Frank
Lehrstuhl für Immunologie und Pathophysiologie
Medizinische Universität Graz
E-Mail: hannah.frank@stud.medunigraz.at
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Die ROPA-Methode („reception of oocytes from partner“) stellt eine Sonderform der assistierten Reproduktion bei gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren dar, bei der genetische und gestationale Mutterschaft auf zwei Partnerinnen verteilt werden. Während dieses Verfahren international klinisch etabliert ist und in spezialisierten Zentren routinemäßig angewendet wird, bestehen in Österreich weiterhin erhebliche rechtliche, organisatorische und finanzielle Unsicherheiten. Diese wirken sich unmittelbar auf die Versorgungs-praxis aus und führen zu einer uneinheitlichen Beratung und Behandlung betroffener Paare in Bezug auf ihre Familienplanung.
Keypoints
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ROPA erzielt bei selektierten Patientinnen vergleichbare Schwangerschafts- und Lebendgeburtenraten wie konventionelle IVF, ist jedoch endokrinologisch und organisatorisch anspruchsvoller.
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In Österreich besteht eine rechtliche Grauzone bei der Partnerinnenspende, die zu uneinheitlicher Versorgung und haftungsrechtlicher Unsicherheit führt.
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Der Ausschluss lesbischer Paare vom IVF-Fonds steht im Widerspruch zu inter-nationalen Definitionen funktioneller Infertilität.
Reproduktions-endokrinologischer Hintergrund
Bei der ROPA-Methode unterzieht sich Partnerin A einer kontrollierten ovariellen Stimulation zur Gewinnung von Oozyten, welche nach IVF oder ICSI mit Spendersamen fertilisiert werden. Die daraus resultierenden Embryonen werden anschließend in Partnerin B transferiert, die die Schwangerschaft durchläuft.1 Internationale Studien zeigen, dass bei sorgfältig selektierten Patientinnen unter 38 Jahren ohne bekannte Fertilitätsstörungen vergleichbare klinische Schwangerschafts- und Lebendgeburtenraten wie bei konventioneller IVF mit autologen Oozyten erzielt werden können. Auch weitere Parameter wie Frühgeburtsrate, Geburtsgewicht sowie Fehlgeburten- und Eileiterschwangerschaftsrate unterscheiden sich nicht signifikant.2,3 Jedoch ist ROPA nicht gänzlich mit einer Standard-IVF gleichzusetzen. Die Behandlung betrifft zwei medizinisch meist gesunde Frauen und erfordert parallele hormonelle Interventionen, eine präzise Synchronisation von ovarieller Stimulation und Endometriumvorbereitung sowie eine erhöhte organisatorische Koordination. Insbesondere bei jungen, fertilitätsgesunden Frauen besteht ein relevantes Risiko für ein ovarielles Überstimulationssyndrom (OHSS), da häufig eine große ovarielle Reserve vorliegt. Internationale Leitlinien der ESHRE und ASRM betonen daher die Notwendigkeit individualisierter Stimulationsprotokolle und einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Abwägung, um iatrogene Risiken bei nichtinfertilen Patientinnen zu minimieren.4,5
Nationale Rechtslage und haftungsrelevante Aspekte
Seit der Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes im Jahr 2015 ist laut §2Abs.3 und §3Abs.2 FMedG medizinisch unterstützte Fortpflanzung auch gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren ausdrücklich zugänglich. Konkret im Hinblick auf die ROPA-Methode ergibt sich hieraus in Österreich allerdings eine Grauzone. Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) regelt zwar die Grundlagen der assistierten Reproduktion in Form einer IVF einer autologen Oozyte, jedoch definiert es keine ausdrückliche Norm für eine Partnerinnenspende.6 Juristisch besteht daher eine Auslegungsunsicherheit, ob die Verwendung der Oozyten von Partnerin A als intrapaarliche Nutzung oder als Eizellspende durch Dritte zu qualifizieren ist. In einer strengen normativen Auslegung könnten im ROPA-Setting zwei genetische Beiträge von außerhalb der austragenden Person vorliegen – die Oozyten von Partnerin A sowie der externe Spendersamen. Sofern die intrapaarliche Verwendung von Oozyten als Eizellspende im Sinne des §8 FMedG qualifiziert würde, kämen die dort normierten formellen Voraussetzungen und Altersgrenzen für Spenderinnen zur Anwendung.6
In der nationalen Gesetzgebung zeigt der ESHRE-Survey, dass Österreich neben anderen europäischen Staaten keine Doppelspenden („double donations“) zulässt, d.h., die gleichzeitige Verwendung von Spendersamen und gespendeten Eizellen im selben IVF-Zyklus ist nicht erlaubt. Diese Einschränkung wirkt sich auf die klinische Planung aus, wenn mehrere Gametenspenden nötig wären, und ist unabhängig von der Frage, ob lesbischen Paaren oder Singles der Zugang zur Behandlung gestattet ist.7
Diese rechtliche Unklarheit hinsichtlich der Definition des Begriffs „Spende“ erklärt die Zurückhaltung mancher österreichischer IVF-Zentren weniger aus ideologischen Gründen als vielmehr aus haftungsrechtlichen Erwägungen und internen Qualitätssicherungsmechanismen. Die Versorgungspraxis ist entsprechend uneinheitlich, was zu Verunsicherung sowohl aufseiten der Patientinnen als auch der behandelnden Ärzt:innen führt.
Internationale Praxis und Reproduktionstourismus
In Spanien ist die ROPA-Methode rechtlich zulässig und klinisch etabliert, auch wenn sie gesetzlich nicht ausdrücklich benannt wird. Grundlage ist Art.6Abs.1 der Ley 14/2006, wonach jede volljährige Frau reproduktionsmedizinische Techniken als Nutzerin („usuaria“) oder Empfängerin („receptora“) unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung in Anspruch nehmen kann. Diese funktionelle Trennung zwischen Eizellgewinnung und Schwangerschaft bildet die rechtliche Basis der Partnerinnenspende zwischen einem Frauenpaar.8 Auch in Portugal ist ROPA rechtlich zulässig und klinisch etabliert, gestützt auf diskriminierungsfreie Zugangsregelungen zur assistierten Reproduktion. Nach Art.6Abs.1 der geänderten Fassung von Lei nº17/2016 können alle Frauen, unabhängig von Familienstand oder sexueller Orientierung, auf medizinisch assistierte Reproduktion zugreifen, einschließlich verheirateter oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Frauenpaare sowie alleinstehender Frauen.7,9,10 Gemäß dem tschechischen Gesetz Nr. 373/2011 Slg. (aktuelle Fassung auf Tschechisch,11 englische Übersetzung nur für eine frühere Version verfügbar)12 zeigt sich Österreichs wichtiges Nachbarland demgegenüber deutlich restriktiver. Der Zugang zu assistierter Reproduktion ist in Tschechien rechtlich auf heterosexuelle Paare beschränkt. Italien illustriert die Spannung zwischen nationalem Fortpflanzungsrecht und europäischem Diskriminierungsverbot, da trotz des gesetzlichen Ausschlusses gleichgeschlechtlicher Paare von assistierter Reproduktion im Inland (Legge 40/ 2004) im Ausland durchgeführte Behandlungen rechtlich nicht pauschal ignoriert werden dürfen.13,14
Dies führt zunehmend zu einer Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden reproduktionsmedizinischen Leistungen. Europäische Übersichtsarbeiten beschreiben diesen Reproduktionstourismus als direkte Folge nationaler Regulierungsunterschiede im Bereich der assistierten Reproduktion (Tab. 1).7
Tab. 1:Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen und Zugangsoptionen zur assistierten Reproduktion (ART) in ausgewählten europäischen Ländern (modifiziert nach Calhaz-Jorge C et al.)15
Mutterschaft
Nach österreichischem Recht ist gemäß §143 ABGB Mutter eines Kindes lediglich jene Frau, die es geboren hat. Bei medizinisch unterstützter Reproduktion wird die Partnerin der Mutter gemäß §144Abs.2Z1 ABGB als „anderer Elternteil“ anerkannt, sofern zum Zeitpunkt der Geburt eine Ehe oder eingetragene Partnerinnenschaft besteht.16
In der bioethischen Diskussion wird kontrovers argumentiert, ob die Verteilung biologischer Verbindungen durch ROPA einen zusätzlichen Mehrwert darstellt. Einige Autor:innen lassen biologischen Bindungen zwischen Eltern und Kindern keinen intrinsischen Wert zukommen und appellieren an die Aufteilung der Rollen innerhalb einer elterlichen Beziehung unabhängig von der genetischen Herkunft.17 Psychosoziale Studien zeigen, dass der Wunsch nach geteilter biologischer Mutterschaft eine zentrale Motivation für die Inanspruchnahme der ROPA-Methode darstellt.18
Finanzierung
Gesunde lesbische Paare sind nach geltender Rechtslage vom IVF-Fonds ausgeschlossen, da keine der im IVF-FondsG taxativ aufgezählten medizinischen Indikationen (tubare Sterilität, Endometriose, polyzystisches Ovar) erfüllt ist.19 Diese Regelung steht im Spannungsfeld zur internationalen Anerkennung sozial bedingter Infertilität und wirft Fragen der Gleichbehandlung sowie der reproduktiven Gerechtigkeit auf.20
Conclusio für die gynäkologische Praxis
ROPA ist ein medizinisch etabliertes und evidenzbasiertes Verfahren mit Erfolgsraten, die vergleichbar sind mit denen bei konventioneller IVF, es ist jedoch von erhöhter endokrinologischer, organisatorischer und rechtlicher Komplexität auszugehen. Für die österreichische Praxis sind eine transparente Aufklärung über hormonelle Risiken für beide Partnerinnen sowie die Berücksichtigung haftungsrechtlicher Unsicherheiten essenziell. Die Indikationsstellung sollte auf Grundlage einer Patientin-zentrierten, wertfreien und evidenzbasierten Beratung erfolgen. Dies ist von essenzieller Bedeutung, um reproduktive Autonomie und Gleichbehandlung zu gewährleisten.
Vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage sowie der gelebten Realität gleichgeschlechtlicher Familienmodelle erscheint eine explizite gesetzliche Klarstellung geboten, wonach die Verwendung von Oozyten innerhalb einer rechtlich anerkannten gleichgeschlechtlichen weiblichen Partnerschaft nicht als Drittspende zu qualifizieren ist, sondern unter die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung fällt. Im Rahmen zukünftiger gesetzlicher Anpassungen im Bereich der assistierten Reproduktion – etwa im Zusammenhang mit der geplanten rechtlichen Neuregelung des Social Egg Freezings – böte sich die Gelegenheit, die ROPA-Methode ausdrücklich zu normieren und damit Rechtssicherheit für Patientinnen sowie behandelnde Ärzt:innen zu schaffen.
Als Anmerkung ist festzuhalten, dass sich diese Überlegungen auf die ausschließlich weiblich gleichgeschlechtliche Reproduktion beziehen; für männlich gleichgeschlechtliche Paare sowie für trans* und nichtbinäre Personen bzw. Paare bestehen darüber hinausgehende reproduktionsmedizinische und rechtliche Fragestellungen, die einer eigenständigen und weitergehenden gesetzlichen Anpassung bedürfen.
Literatur:
1 De Wert G et al.: ESHRE Task Force on Ethics and Law 23: medically assisted reproduction in singles, lesbian and gay couples, and transsexual people. Hum Repr 2014; 29(9): 1859-65 2 Brandão P et al.: Similar reproductive outcomes between lesbian-shared IVF (ROPA) and IVF with autologous oocytes. J Assist Reprod Genet 2022; 39(9): 2061-7 3 Dubois B et al.: Live birth rates in same-sex female couples are similar between co-in-vitro fertilization (co-ivf) and autologous IVF. Fertil Steril 2024; 122 (4): e62 4 Bosch E et al.: ESHRE guideline: ovarian stimulation for IVF/ICSI†. Hum Reprod Open 2020; 2020(2): hoaa009 5 Pfeifer S et al.: Prevention and treatment of moderate and severe ovarian hyperstimulation syndrome: a guideline. Fertil Steril 2016; 106(7): 1634-47 6 Republik Österreich. Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) [Internet]. Wien: 2015 [zitiert 18. Januar 2026]. Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) BGBl Nr 275/1992 idF BGBl I Nr 58/2018. Verfügbar unter: https://www.ris.bka.gv.at7 Calhaz-Jorge C et al.: Survey on ART and IUI: legislation, regulation, funding and registries in European countries. Human Reprod Open 2020; 2020(1): hoz044 8 Ley 14/2006 sobre técnicas de reproducción humana asistida. BOE núm. 126, 26.05.2006. Verfügbar unter: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2006-9292 ;zuletzt aufgerufen am 16.3.20269 Lei n.o 32/2006 (Procriação Medicamente Assistida): Diário da República n.o 143/2006 2006. https://diariodarepublica.pt/dr/detalhe/lei/32-2006-539239 ; zuletzt aufgerufen am 16.3.2026 10 República D da. Lei n.o 17/2016: Diário da República n.o 118/2016 2016. https://diariodarepublica.pt/dr/detalhe/lei/17-2016-74738646 ; zuletzt aufgerufen am 16.3.2026 11 Czech Republic. Act No. 373/2011 Coll., on Specific Health Services [Internet]. 2011 [zitiert 8. Februar 2026]. Czech Republic. Act No. 373/2011 Coll., on Specific Health Services. Verfügbar unter: https://www.zakonyprolidi.cz/cs/2011-373 12 Czech Republic. Act No. 373/2011 Coll., on Specific Health Services. 2011. obsolete version - translated [Internet]. [zitiert 8. Februar 2026]. Czech Republic. Act No. 373/2011 Coll., on Specific Health - translated, obsulete version. Verfügbar unter: https://www.zakonyprolidi.cz/translation/cs/2011-373?langid=1033 13 Judgement No. 33 OF 2021: verfügbar unter: https://www.cortecostituzionale.it/uploads/english/documenti/download/doc/recent_judgments/Sentenza%20n.%2033%20del%202021%20red.%20Vigan%C3%B2%20EN.pdf14 Mennesson v. France - 65192/11 2014. https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22002-9781%22 ; zuletzt aufgerufen am 16.3.2026 15 Calhaz-Jorge C et al.: Survey on ART and IUI: legislation, regulation, funding and registries in European countries. Hum Reprod Open 2020; 2020(1): hoz044 16 https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGHErkennt-nis_G_230_2021_vom_30._Juni_2022.pdf 17 Nucci ED. IVF, same-sex couples and the value of biological ties. J Med Ethics 2016; 42(12): 784-7 18 Pelka S: Sharing motherhood: maternal jealousy among lesbian co-mothers. J Homosex 2009; 56(2): 195-217 19 Republik Österreich. Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) [Internet]. Wien: 1999 [zitiert 20. Januar 2026]. IVF-Fonds-Gesetz (IVF-FondsG) BGBl Nr 180/1999 idF BGBl I Nr 129/2021. Verfügbar unter: https://www.ris.bka.gv.at 20 Definition of infertility: a committee opinion (2023). https://www.asrm.org/practice-guidance/practice-committee-documents/definition-of-infertility/; zuletzt aufgerufen am 16.3.2026
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