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ÖDG und Hauptverband

Einigung über Blutzuckermessstreifen

<p class="article-intro">Die Österreichische Diabetes Gesellschaft (ÖDG) und der Hauptverband der Sozialversicherungen (HV) haben eine österreichweit einheitliche Regelung vereinbart, die Diabetespatienten mit einer ökonomisch und medizinisch sinnvollen Anzahl von Blutzuckerteststreifen in Abhängigkeit von der individuellen Therapie versorgt. Dadurch ist eine lange bestehende Ungleichheit beseitigt und das Erkrankungsmanagement im gesamten Bundesgebiet optimiert und vergleichbar gemacht worden. </p> <hr /> <p class="article-content"><h2>Regelm&auml;&szlig;ige Blutzuckerwertkontrolle vermindert Diabetesfolgesch&auml;den</h2> <p>&bdquo;Die Blutzuckerselbstmessung ist ein unabdingbarer Bestandteil im Erkrankungsmanagement von Menschen, die an jedweder Form von Diabetes mellitus leiden&ldquo;, erl&auml;utert Univ.-Prof. Dr. Thomas C. Wascher von der 1. Medizinischen Abteilung des Hanusch-Krankenhauses, Pr&auml;sident der &Ouml;sterreichischen Diabetes Gesellschaft.<br /> <br /> Das Risiko f&uuml;r Herzinfarkt, Schlaganfall, Amputation und Erblindung sowie f&uuml;r andere Diabetesfolgesch&auml;den kann durch einen sich im Rahmen bewegenden Blutzuckerwert vermindert werden. Dieser Wert wird von den Betroffenen selbst mittels Blutzuckermessstreifen &uuml;berwacht. Je regelm&auml;&szlig;iger diese Kontrolle stattfindet, umso besser funktioniert das Management des Blutzuckerwerts.</p> <h2>Bisher sehr unterschiedliche &shy;Versorgung durch die Krankenkassen</h2> <p>Die &Uuml;bernahme der Kosten f&uuml;r die Test&shy;streifen wurde bis dato von Bundesland zu Bundesland und von Versicherungstr&auml;ger zu Versicherungstr&auml;ger unterschiedlich gehandhabt. Da die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger &Ouml;sterreichs keine M&ouml;glichkeit haben, sich ihren Versicherungstr&auml;ger auszusuchen, bzw. kaum den Wohnort wechseln w&uuml;rden, um ihre medizinische Versorgung zu verbessern, war im Sinne der Versorgungsgleichheit und -gerechtigkeit keine optimale Situation gegeben.</p> <h2>Die neue Vereinbarung</h2> <p>Die &Ouml;sterreichische Diabetes Gesellschaft und der Hauptverband der Sozialversicherungen konnten nun eine &ouml;sterreichweit einheitliche Regelung vereinbaren, die Diabetespatienten mit einer &ouml;konomisch und medizinisch sinnvollen Anzahl von Blutzuckerteststreifen versorgt. Alle Sozial&shy;versiche&shy;rungs&shy;tr&auml;ger in &Ouml;sterreich statten, je nach Therapie, Patienten mit der gleichen Menge aus. Auch Diabetiker, die nicht mit Insulin behandelt werden, erhalten nun Teststreifen, wenn sie eine Diabetesschulung absolviert haben. <br /> <br /> &bdquo;Mit dieser Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt zu einer fl&auml;chendeckend vergleichbaren, optimierten Versorgung von Menschen mit Diabetes in &Ouml;sterreich gesetzt worden. Damit wird in Zukunft sichergestellt, dass f&uuml;r Menschen, die in &Ouml;sterreich an Diabetes mellitus leiden, unabh&auml;ngig von Wohnort und Versicherungstr&auml;ger dieser so wichtige Bestandteil ihrer Therapie in ausreichendem Ausma&szlig; verf&uuml;gbar ist&ldquo;, betont Wascher.</p></p> <p class="article-quelle">Quelle: Presseaussendung der Österreichischen Diabetes Gesellschaft,<br/> 31. August 2015, Wien </p>
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