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Einigung über Blutzuckermessstreifen
Jatros
30
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12.11.2015
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<p class="article-intro">Die Österreichische Diabetes Gesellschaft (ÖDG) und der Hauptverband der Sozialversicherungen (HV) haben eine österreichweit einheitliche Regelung vereinbart, die Diabetespatienten mit einer ökonomisch und medizinisch sinnvollen Anzahl von Blutzuckerteststreifen in Abhängigkeit von der individuellen Therapie versorgt. Dadurch ist eine lange bestehende Ungleichheit beseitigt und das Erkrankungsmanagement im gesamten Bundesgebiet optimiert und vergleichbar gemacht worden. </p>
<hr />
<p class="article-content"><h2>Regelmäßige Blutzuckerwertkontrolle vermindert Diabetesfolgeschäden</h2> <p>„Die Blutzuckerselbstmessung ist ein unabdingbarer Bestandteil im Erkrankungsmanagement von Menschen, die an jedweder Form von Diabetes mellitus leiden“, erläutert Univ.-Prof. Dr. Thomas C. Wascher von der 1. Medizinischen Abteilung des Hanusch-Krankenhauses, Präsident der Österreichischen Diabetes Gesellschaft.<br /> <br /> Das Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall, Amputation und Erblindung sowie für andere Diabetesfolgeschäden kann durch einen sich im Rahmen bewegenden Blutzuckerwert vermindert werden. Dieser Wert wird von den Betroffenen selbst mittels Blutzuckermessstreifen überwacht. Je regelmäßiger diese Kontrolle stattfindet, umso besser funktioniert das Management des Blutzuckerwerts.</p> <h2>Bisher sehr unterschiedliche ­Versorgung durch die Krankenkassen</h2> <p>Die Übernahme der Kosten für die Test­streifen wurde bis dato von Bundesland zu Bundesland und von Versicherungsträger zu Versicherungsträger unterschiedlich gehandhabt. Da die Bürgerinnen und Bürger Österreichs keine Möglichkeit haben, sich ihren Versicherungsträger auszusuchen, bzw. kaum den Wohnort wechseln würden, um ihre medizinische Versorgung zu verbessern, war im Sinne der Versorgungsgleichheit und -gerechtigkeit keine optimale Situation gegeben.</p> <h2>Die neue Vereinbarung</h2> <p>Die Österreichische Diabetes Gesellschaft und der Hauptverband der Sozialversicherungen konnten nun eine österreichweit einheitliche Regelung vereinbaren, die Diabetespatienten mit einer ökonomisch und medizinisch sinnvollen Anzahl von Blutzuckerteststreifen versorgt. Alle Sozial­versiche­rungs­träger in Österreich statten, je nach Therapie, Patienten mit der gleichen Menge aus. Auch Diabetiker, die nicht mit Insulin behandelt werden, erhalten nun Teststreifen, wenn sie eine Diabetesschulung absolviert haben. <br /> <br /> „Mit dieser Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt zu einer flächendeckend vergleichbaren, optimierten Versorgung von Menschen mit Diabetes in Österreich gesetzt worden. Damit wird in Zukunft sichergestellt, dass für Menschen, die in Österreich an Diabetes mellitus leiden, unabhängig von Wohnort und Versicherungsträger dieser so wichtige Bestandteil ihrer Therapie in ausreichendem Ausmaß verfügbar ist“, betont Wascher.</p></p>
<p class="article-quelle">Quelle: Presseaussendung der Österreichischen Diabetes Gesellschaft,<br/>
31. August 2015, Wien
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