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Aus juristischer Sicht

Das neue Sterbeverfügungsgesetz

Seit 1. Jänner 2022 ist es in Österreich zulässig, in bestimmten Fällen beim Suizid zu assistieren. Voraussetzung dafür ist die sogenannte Sterbeverfügung. Hier lesen Sie, wie eine solche errichtet wird und welche Aufgaben die Ärzteschaft dabei erwarten.

Mit Wirksamkeit 31.12.2021 hob der Verfassungsgerichtshof in § 78 StGB die Wortfolge „oder ihm dazu (bei der Selbsttötung) Hilfe leistet“ auf. Damit wurde eine Neuregelung notwendig. Ab 2022 ist nun das Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) in Kraft, das hier näher vorgestellt werden soll.

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