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„Bei Fragen jederzeit melden“

<p class="article-intro">Dr. Christoph Baumgärtel von der AGES Medizinmarktaufsicht informiert über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Produktion von Gewebeallografts.</p> <hr /> <p class="article-content"><p><strong>Welche Vorschriften m&uuml;ssen bei Gewebeallografts eingehalten werden?</strong><br /> <strong>C. Baumg&auml;rtel:</strong> F&uuml;r Gewebeallografts gelten in &Ouml;sterreich folgende Gesetze:</p> <ul> <li>Gewebesicherheitsgesetz (GSG)</li> <li>Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung (GEEVO)</li> <li>Gewebebankenverordnung (GBVO)</li> <li>Gewebevigilanzverordnung (GVVO)</li> </ul> <p><strong>Wie wird die Einhaltung dieser Vorschriften &uuml;berpr&uuml;ft und von wem?</strong><br /> <strong>C. Baumg&auml;rtel:</strong> Gem&auml;&szlig; Gesundheitsund Ern&auml;hrungssicherheitsgesetz &sect;6a Abs. 6 obliegt die Vollziehung des Gewebesicherheitsgesetzes und der dazugeh&ouml;rigen Verordnungen dem Bundesamt f&uuml;r Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG). Das Bundesamt bedient sich zur hoheitlichen Vollziehung der fachlich bef&auml;higten Mitarbeiter der AGES, die im Auftrag des BASG t&auml;tig werden. Das bedeutet, dass Inspektoren der AGES Medizinmarktaufsicht Gewebeeinrichtungen gem&auml;&szlig; den Vorgaben des GSG und der dazugeh&ouml;rigen Verordnungen pr&uuml;fen.</p> <p><strong>Betrifft das auch die Kliniken, die ihre eigenen Knochenbanken f&uuml;hren, oder nur Privatunternehmen?</strong><br /> <strong>C. Baumg&auml;rtel:</strong> Die Verarbeitung, Lagerung oder Verteilung von Zellen darf nur in einer Gewebebank erfolgen, die eine Bewilligung nach &sect;22 GSG aufweist. Somit betrifft das auch Kliniken, die ihre eigene Knochenbank f&uuml;hren.</p> <p><strong>Welche Prozesse werden &uuml;berpr&uuml;ft?</strong><br /> <strong>C. Baumg&auml;rtel:</strong> Bei den Inspektionen durch die Kontrollorgane der AGES Medizinmarktaufsicht im Auftrag des BASG wird die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen &uuml;berpr&uuml;ft. Das GSG bietet einen allgemeinen Rahmen. Die GEEVO regelt die Vorgaben zur Gewinnung von Zellen oder Gewebe, mit der Zweckbestimmung zur Anwendung am Menschen &ndash; &uuml;berpr&uuml;ft werden unter anderem die Eignung des Gewebespenders, dessen Einwilligung, und durchzuf&uuml;hrende Labortestungen. Die GBVO legt Vorgaben zur Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von Zellen und Gewebe fest. Hier wird zum Beispiel kontrolliert, ob die Verarbeitungsverfahren sicher sind, die Lagerung entsprechend kontrolliert und dokumentiert wird und die Verteilung sowie der Transport von Zellen oder Gewebe fachgerecht erfolgen. Weiters wird die R&uuml;ckverfolgbarkeit der Zell- oder Gewebeprodukte vom Spender zum Empf&auml;nger sowie umgekehrt kontrolliert. Die GVVO regelt den Umgang mit unerw&uuml;nschten Reaktionen und Zwischenf&auml;llen, welche beim Umgang mit Zellen oder Gewebe auftreten k&ouml;nnen &ndash; hier liegen direkte Meldeverpflichtungen vonseiten der Kliniken, der Betriebe oder der &Auml;rzte an das BASG vor.</p> <p><strong>Wie l&auml;uft so eine &Uuml;berpr&uuml;fung ab?</strong><br /> <strong>C. Baumg&auml;rtel:</strong> Inspektionen in Gewebeeinrichtungen finden alle zwei Jahre meist in angek&uuml;ndigter Form statt, ausgenommen besondere Situationen, die ein unangek&uuml;ndigtes Erscheinen der Inspektoren erfordern. Sie dauern je nach Gr&ouml;&szlig;e der Einrichtung ein bis zwei Tage. &Uuml;berpr&uuml;ft werden im Detail beispielsweise die internen Vorgaben des Qualit&auml;tssystems, inklusive Hygienevorschriften, sowie die Spender- und Patientendokumentation und die R&auml;umlichkeiten. Aus der Inspektion resultieren Berichte sowie nach positivem Abschluss Bescheide bzw. Bewilligungen und Zertifikate.</p> <p><strong>Wie viele Anbieter gibt es derzeit in &Ouml;sterreich, die &uuml;berpr&uuml;ft werden m&uuml;ssen?</strong><br /> <strong>C. Baumg&auml;rtel:</strong> Alle zertifizierten bzw. bewilligten Gewebeeinrichtungen sind mit ihrer genauen T&auml;tigkeitsbeschreibung unter https://webgate.ec.europa.eu/eucoding/ reports/te/index.xhtml gelistet. Der aktuelle Stand der in &Ouml;sterreich t&auml;tigen Einrichtungen f&uuml;r die verschiedenen Gewebearten kann jederzeit &ouml;ffentlich eingesehen werden.</p> <p><strong>Wo sehen Sie Aufkl&auml;rungsbedarf bei &Auml;rzten, Kliniken oder Knochenbanken?</strong><br /> <strong>C. Baumg&auml;rtel:</strong> Wir stehen im st&auml;ndigen Austausch mit &Auml;rzten, Kliniken und Knochenbanken und w&uuml;rden uns freuen, ihnen auf diesem Weg mitgeben zu k&ouml;nnen, dass sie sich bei Fragen oder Anregungen gerne jederzeit bei uns melden k&ouml;nnen (inspektionen@ages.at). Details zum Ablauf einer Inspektion und allgemeine Informationen zur Inspektionsvorbereitung findet man auf der Website des BASG unter www.basg.gv.at/arzneimittel/ gewebe/faq-gewebesicherheit/.</p> <p><br />Lesen sie auch: <a href="https://at.universimed.com/fachthemen/1000000460">Bioimplantate f&uuml;r Orthop&auml;die und Traumatologie</a></p></p>
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