Versandhandel mit Medikamenten soll erlaubt werden
Das Heilmittelgesetz soll in drei Teilbereichen geändert werden. Dazu zählt der Bereich des Versandhandels mit Medikamenten, der nun erlaubt werden soll.
Bern. Aktuell und grundsätzlich ist in der Schweiz der Versandhandel mit Medikamenten verboten. Ausnahmen werden aber gemacht, wenn bestimmte Bedingungen bestehen und ein ärztliches Rezept vorgelegt werden kann. Das soll sich dem Willen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) nach nun ändern: Der Versandhandel mit Arzneien und Hauslieferdienste für Arzneien sollen generell erlaubt werden, heisst es seitens der SGK-S. Dies vorrangig, um die Digitalisierung des Medikationsprozesses zu beschleunigen, die aufgrund von Budgetkürzungen ins Stocken gekommen ist und nicht vor 2031 abgeschlossen sein wird. Ob über eine provisorische Infrastruktur technische Lösungen für elektronische Rezepte und Medikationspläne rasch umgesetzt werden können, wird aber noch geprüft.
Der zweite Teilbereich im Heilmittelgesetz, der geändert werden soll, ist jener der Tierarztheilmittel. Hier sollen die Schweizer Vorschriften mit den Bestimmungen der Europäischen Union harmonisiert werden. Der dritte Teil der Reform betrifft mehrere Regelungen für Arzneimittel für neuartige Therapien: So will man etwa die Nachbeobachtung der Wirksamkeit und der unerwünschten Wirkungen von neuartigen Therapien stärken. (sst)
Quelle: Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S)
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