
Swissmedic warnt vor der Einnahme von Schlankheitsprodukten
Nicht immer ist drin, was draufsteht – das gilt besonders für vermeintlich «pflanzliche» Präparate, die etwa als Schlankheitsmittel im Internet bestellt werden können. Swissmedic informiert über aktuell problematische Proben.
Bern. Regelmässig werden in beschlagnahmten Sendungen angeblich «pflanzliche» Präparate gefunden, bei denen der Verdacht besteht, dass sie nicht deklarierte, gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Besonders häufig handelt es sich laut einer aktuellen Aussendung von Swissmedic um Waren, die im Internet als «natürliche» Schlankheitsmittel oder «naturnahe» Mittel zur Potenzsteigerung angepriesen werden.
Das schweizerische Heilmittelinstitut analysiert solche Produkte regelmässig im offiziellen Swissmedic-Labor (OMCL). Viele der untersuchten Präparate würden demnach erhebliche Mengen nicht deklarierter pharmazeutischer Wirkstoffe enthalten. Das potenzielle Gesundheitsrisiko sei entsprechend hoch. In diesem Zusammenhang warnt Swissmedic grundsätzlich vor jeglichem Bezug von Arzneimitteln und Medizinprodukten aus unbekannten Quellen im Internet sowie aus sozialen Netzwerken. Eingeschlossen seien hier insbesondere Schlankheitsprodukte und andere vermeintlich natürliche Präparate – häufig aus dem asiatischen Raum –, die als Tee, Instantgetränke oder unbedenkliche Kapseln angepriesen werden. (red)
Eine aktuelle Liste von Produkten, in deren Proben Swissmedic nicht deklarierte Inhaltsstoffe mit pharmakologischer Wirkung nachweisen konnte, findet sich online hier.
Quelle: Swissmedic
Das könnte Sie auch interessieren:
Aktion scharf bei Anwendung von Fillern
Jedes Jahr überprüft Swissmedic bestimmte Schwerpunktthemen im Bereich des Medizinproduktemarktes. Im Vorjahr wurde die Faltenunterspritzung unter die Lupe genommen.
Pharmamarkt 2024: Generika-Anteil auf Rekordhoch
Eine aktuelle IQVIA-Erhebung zeigt, wie sich der Schweizer Pharmamarkt im Vorjahr entwickelte. Die umsatzstärksten Indikationen stagnierten überraschenderweise.
Wann nicht zugelassene Medikamente in die Schweiz dürfen
Der Bundesrat hat eine Anpassung der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung veranlasst. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen so nicht zugelassene Medikamente eingeführt werden.