Palliative Care: Bundesrat stärkt Finanzierung
Der Bundesrat will die Palliativversorgung in der Schweiz finanziell besser absichern. Eine Erhöhung der OKP-Beiträge für spezialisierte Pflegeleistungen ist vorgesehen.
Bern. Die Finanzierung von Palliative Care in der Schweiz soll neu aufgestellt und gestärkt werden. Dazu plant der Bundesrat eine Erhöhung der OKP-Beiträge für spezialisierte Pflegeleistungen in Pflegeheimen und im ambulanten Bereich. Die heutige Pflegefinanzierung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung und eine Restfinanzierung durch die Kantone reiche oft nicht aus, um die Leistungen angemessen zu vergüten. Ab 2032 werden diese Leistungen mit der Einführung der einheitlichen Finanzierung in der ganzen Schweiz einheitlich vergütet, auf der Grundlage von zwischen den Tarifpartnern vereinbarten Tarifen. Die Tarifpartner werden somit die Aufgabe haben, eine sachgerechte Vergütung der im Kontext von Palliative Care erbrachten Pflegeleistungen sicherzustellen. Zusätzlich ruft der Bundesrat Kantone mit Nachholbedarf dazu auf, sich an erfolgreichen Beispielen anderer Kantone zu orientieren – etwa bei der Finanzierung von Seelsorge oder Angehörigenbetreuung.
Der Bundesrat betonte aber auch die Notwendigkeit gemeinsamer Anstrengungen aller Akteur:innen. Verbesserungen erwartet er auch durch die Einführung des neuen Tarifsystems TARDOC ab 1. Januar 2026 für ambulante ärztliche Leistungen. Im stationären Bereich sieht er im bestehenden Weiterentwicklungsprozess der Tarifstruktur SwissDRG ein bewährtes System zur sachgerechten Abbildung von Palliative-Care-Fällen. Ziel ist es, Palliativpatient:innen flächendeckend eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Versorgung zu ermöglichen.
Der Bundesrat hat dazu Ende Juni einen Bericht verabschiedet und damit eine Motion der SGK-N erfüllt, die den garantierten Zugang zur Palliativversorgung für alle fordert. (red)
Quelle: BAG
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