Spenden für die Forschung
Daten und Proben, die im Universitätsspital Zürich erfasst und untersucht werden, wären wertvoll für die medizinische Forschung. Patienten können sie zur Verfügung stellen.
Zürich. Pro Jahr werden im Universitätsspital Zürich (USZ) 42.000 Patienten stationär behandelt und 600.000 ambulant. Auf den Tag umgelegt sind es insgesamt rund 1815. Dementsprechend große Mengen an klinischen Daten wie Blutdruckwerten, Fotos von Hautveränderungen oder Röntgenbildern werden täglich vom USZ erfasst. Groß ist auch die Anzahl der biologischen Proben, die untersucht werden, wie Blut-, Urin- und Gewebeproben oder Proben von Material, das bei OPs entfernt wurde.
Werden die Daten und Proben nicht mehr für die Diagnose oder Behandlung benötigt, können sie der medizinischen Forschung zur Verfügung gestellt werden. Für die Forschung wären diese Spenden sehr wertvoll, betont das Spital. Medizinisch-wissenschaftliche Arbeiten damit würden dazu beitragen, Krankheiten früher erkennen und besser behandeln zu können. Das würde wiederum die medizinische Versorgung verbessern und den Patienten zugutekommen.
Die persönlichen Daten und Proben der Forschung zu spenden, ist einfach: Man braucht nur auf einer Einwilligungserklärung, auch Generalkonsent genannt, das «Ja» anzukreuzen. Die Einwilligung bezieht sich auch auf bereits vorhandene Daten und Proben und gilt zeitlich unbegrenzt. Sie kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden. Auf die Behandlung habe sie keinen Einfluss, da nur gespendet werden könne, was für die Diagnose und die Behandlung nicht mehr benötigt werde, teilt das USZ weiters mit.
Das Erfasste und Untersuchte wird laut dem Spital in verschlüsselter Form ausgewertet, auch dann, wenn es nicht im USZ, sondern in anderen Institutionen im In- und Ausland für die medizinische Wissenschaft verwendet wird. Wird bei der Einwilligungserklärung das «Nein» angekreuzt, habe die Forschung weniger davon: Dann sei nur die Weiterverwendung von anonymisierten und nichtgenetischen Daten zulässig. Fehlt eine Meinungsäußerung, wie das bei älteren Daten oft der Fall sei, müsse bei der Ethikkommission eine Ausnahmebewilligung für die Verwendung für die Forschung beantragt werden. (sst)
Quelle: USZ Zürich
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