
Notruf per Text für Hörbehinderte geplant
Neu sollen Notrufe auch per Textnachricht möglich sein – besonders für Menschen mit Hörbehinderungen. Zudem will der Bundesrat die Kurznummer 142 für Opferhilfe gesetzlich verankern.
Bern. Der Bundesrat hat nun eine Vernehmlassung eröffnet, um den Zugang zu Notdiensten zu modernisieren. Künftig sollen Polizei, Feuerwehr und Sanität auch über Textfunktionen erreichbar sein – ein wichtiges Signal für Menschen mit Hörbehinderungen. Die geplante Änderung betrifft drei Verordnungen (FDV, FAV und AEFV) und verlangt unter anderem, dass Smartphones eine Echtzeittext-Funktion unterstützen. Damit der Text-Notruf funktioniert, müssen die Netze vollständig digitalisiert sowie die Notrufzentralen technisch aufgerüstet und das Personal geschult werden.
Zusätzlich soll die Kurznummer 142 für die Opferhilfe rechtlich verankert werden. Diese Nummer wurde bereits provisorisch der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren zugeteilt, um die technische Umsetzung voranzutreiben. Nach Inkrafttreten soll sie als kostenfreie Nummer für Hilfs- und Beratungsdienste gelten – ähnlich wie bei Polizei oder Sanität. Die geplanten Neuerungen sollen den Zugang zur Hilfe in Notsituationen erleichtern – etwa dann, wenn Sprechen nicht möglich ist, sei es wegen Lärm, Verletzung oder Gefahr. Die Vernehmlassung zu den Änderungen läuft bis zum 14. Oktober 2025. (red)
Quelle: BAKOM
Das könnte Sie auch interessieren:
Mehr Spitalaufenthalte nach Kaiserschnitt
Kinder, die per Kaiserschnitt geboren werden, sind in den ersten Lebensjahren häufiger im Spital. Das zeigt eine umfangreiche Analyse von knapp 100 000 Hospitalisierungen in der Schweiz.
Strengere Regeln für mehr Gesundheitsschutz
In der Schweiz gelten im Bereich Lebensmittel nun neue Vorgaben zum Schutz der Gesundheit. Sie betreffen unter anderem Verpackungen, Listerien-Risiken und Pestizidrückstände.
Palliative Care: Bundesrat stärkt Finanzierung
Der Bundesrat will die Palliativversorgung in der Schweiz finanziell besser absichern. Eine Erhöhung der OKP-Beiträge für spezialisierte Pflegeleistungen ist vorgesehen.