Neue Entscheidungen zu elektronischem Patientendossier
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Bund und Kantone haben sich im Rahmen des «Dialogs Nationale Gesundheitspolitik» über die weiteren Schritte bezüglich des elektronischen Patientendossiers ausgetauscht.
Nachdem der Bundesrat Ende September beschlossen hat, die technische Infrastruktur des elektronischen Patientendossiers (EPD) zu zentralisieren, haben sich Bund und Kantone nun beim «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» über die weitere Vorgehensweise ausgetauscht. Mit dem Richtungsentscheid des Bundesrats, die technische Infrastruktur des EPD als einheitliche Plattform zur Verfügung zu stellen, werden die Aufgaben zwischen Bund, Kantonen und den das EPD anbietenden Stammgemeinschaften klarer geregelt. Während der Bund für die Beschaffung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur zuständig ist, ist es die Aufgabe der Kantone, den Betrieb von mindestens einer Stammgemeinschaft auf ihrem Gebiet sicherzustellen.
Bund und Kantone haben sich zudem über die nächsten Schritte des Programms DigiSanté ausgetauscht. Das vom Bundesrat mit der Umsetzung beauftragte Eidgenössische Departement des Innern soll die Voraussetzungen für die digitale Transformation im Gesundheitswesen schaffen. Die Kantone sind auf allen Ebenen in die Organisation des Programms eingebunden, sowohl bei der Steuerung als auch bei der operativen Umsetzung. Bis Ende des Jahres werden Kantonsvertreter:innen an verschiedenen Anlässen zur Umsetzung des Programms teilnehmen.
Im Rahmen des «Dialogs Nationale Gesundheitspolitik» haben die Partner auch über die Spitalfinanzierung diskutiert. Dabei standen die Arbeiten an einem Modell im Vordergrund, mit dem die Kosten der verschiedenen Spitäler und damit deren Effizienz künftig besser verglichen werden können. Die Arbeiten erfolgen vor dem Hintergrund einer Verordnungsvorlage des Bundes im Rahmen eines gemeinsamen Projekts der Tarifpartner (H+, tarifsuisse, Einkaufsgemeinschaft HSK, Krankenversicherer CSS, Medizinaltarif-Kommission [MTK]) und laufen in diesem und im nächsten Jahr weiter. Das Bundesamt für Gesundheit und die Kantone begleiten diese Arbeiten. (red)
Quelle: Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit
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