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«Nein» zu kantonalen Kostenausgleichskassen

Der Bundesrat prüfte, ob kantonale Kostenausgleichskassen Vorteile für die Kantone und die Versicherten hätten. «Nein», lautet das Ergebnis.

Bern. «Nein» zu kantonalen Kostenausgleichskassen, sagte der Bundesrat kürzlich gleich aus mehreren Gründen. Einer davon ist, dass die Einführung solcher Kassen zu Mehraufwand führen würde. Ein weiterer: Mehr Aufwand bedeutet mehr Kosten, und allein das Ansteigen der Verwaltungskosten würde sich auf die Prämien auswirken. Für die Versicherten wäre das neue System mit Kostenausgleichskassen ausserdem komplexer, da mehr Akteure daran beteiligt wären. Schliesslich würde die Mehrfachrolle der Kantone zu Interessenkonflikten führen: Sie wären in den Leitungsgremien der Ausgleichskasse vertreten, gleichzeitig Eigentümer der öffentlichen Spitäler und Genehmigungsbehörde für die Tarifverträge.

Kantonale Kostenausgleichskassen wären der alleinige Versicherungsträger, bei dem alle Versicherten des Kantons versichert sein müssten. Sie würden unter anderem die Prämien festlegen und den Krankenkassen administrative Aufgaben übertragen, wie die Prüfung der Rechnungen und die Übernahme von Rechtsstreitigkeiten.

Die Prüfung der Zweckmässigkeit von kantonalen Kostenausgleichskassen durch den Bundesrat erfolgte aufgrund des Postulats mit dem Titel «Umsetzung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung. Für die Organisationsfreiheit der Kantone». (sst)

Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)

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