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Mehr Sicherheit durch digitales Rezept

Der Bundesrat will das Heilmittelgesetz modernisieren. Digitale Tools spielen dabei eine grosse Rolle und sollen die Therapiesicherheit stärken. Was das für Ärzt:innen und Patient:innen bedeutet.

Bern. Der Bundesrat hat diese Woche die Botschaft zur Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) verabschiedet. Ziel ist es, die Digitalisierung im Behandlungsprozess zu fördern und damit die Sicherheit bei der Medikamentenverabreichung zu erhöhen. Künftig sollen ärztliche Verschreibungen elektronisch erfolgen und eingelöst werden. Dadurch lassen sich Missverständnisse und Fehler bei der Medikation verringern. Auch Fälschungen oder missbräuchliche Mehrfacheinlösungen sollen durch das elektronische Rezept verhindert werden.

Neu soll für Patient:innen ein elektronischer Medikationsplan eingeführt werden, der eine Übersicht über die einzunehmenden Arzneimittel und deren Anwendung enthält. Dieser Plan kann im elektronischen Patientendossier (EPD) hinterlegt und bei Bedarf ausgedruckt werden. Gesundheitsfachpersonen werden verpflichtet, den Medikationsplan elektronisch zu erstellen und aktuell zu halten. Ziel ist es, Medikationsfehler zu vermeiden, Wechselwirkungen frühzeitig zu erkennen und die Therapietreue zu erhöhen. Die verwendeten Systeme müssen sicher und interoperabel sein, werden jedoch nicht vom Bund betrieben.

Die Revision beinhaltet auch Regelungen zur besseren Anwendungssicherheit bei Kindern durch den Einsatz elektronischer Dosierungsrechner in Spitälern. Zudem werden Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) klarer reguliert und an EU-Standards angepasst, um den Zugang zu innovativen Behandlungen zu erleichtern. Auch in der Tiermedizin werden die Voraussetzungen geschaffen, um ATMPs zuzulassen und Resistenzen vorzubeugen. Damit stärkt die Gesetzesrevision sowohl die Human- als auch die Veterinärmedizin in der Schweiz. (red)

Quelle: BAG

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