Krankenkasse in Konkurs
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Aufgrund finanzieller Ungereimtheiten ist kürzlich Konkurs über eine Krankenkasse eröffnet worden. Die dort Versicherten bleiben aber geschützt.
Bern, Zug. Im vergangenen Sommer wurde bekannt, dass die Krankenversicherung KLuG mit Sitz in Zug Leistungen in erheblicher Höhe buchhalterisch nicht erfasst hat. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Bern, das für die Überwachung der finanziellen Sicherheit der Versicherer zuständig ist und somit auch für den Schutz der Interessen der Versicherten, entzog der KLuG wenig später die Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung. Kürzlich und ebenfalls auf Verlangen des BAG wurde nun der Konkurs über KLuG eröffnet. Zudem reichte das BAG eine Strafanzeige gegen die Krankenkasse ein.
Die zuletzt bei KLuG Versicherten wurden persönlich und rechtzeitig über die Geschehnisse informiert. Sie blieben die gesamte Zeit über geschützt und bleiben dies auch weiter. Wer nach Bekanntwerden der finanziellen Ungereimtheiten keine andere Versicherung wählte, ist nun automatisch bei der Helsana Versicherungen AG versichert. Für Behandlungen, die noch im Jahr 2025 durchgeführt wurden, übernimmt der Insolvenzfonds die Kosten. Rechnungen, die bis Ende 2025 ausgestellt wurden, können weiter an KLuG adressiert werden. Solche mit Behandlungsdatum ab dem 1. Jänner 2026 sind bei dem neuen Versicherer einzureichen.
Das BAG hat umfassende Aufsichtsbefugnisse über die Versicherer. Es kann nicht nur die Versicherungstätigkeit von Versicherern wie im Fall von KLuG beenden, sondern unter anderem auch Prämienerhöhungen sowie Finanzierungs- oder Sanierungspläne anordnen. Ausserdem sind dem BAG jederzeit und unangekündigt Inspektionen bei den Versicherern möglich, wobei die Versicherer dem BAG freien Zugang zu allen jeweils relevanten Informationen gewähren müssen. (sst)
Service: Weitere Informationen zu den Befugnissen des BAG finden Sie hier: Krankenversicherung: Aufsichtsrechtliche Massnahmen
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
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