Gesundheitsleistungen: Reform der Finanzierung vorbereitet
Gesundheitsleistungen sollen künftig einheitlich finanziert werden. Nun wurde der Gesetzgebungsprozess für die Reform vorbereitet, die Einsparungen bringen soll.
Bern. Egal, ob sie ambulant, stationär, in einem Pflegeheim oder zu Hause erbracht werden: Künftig sollen alle Gesundheitsleistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlt werden, einheitlich finanziert werden, also nach demselben Verteilschlüssel. Die Kantone werden mindestens 26,9 Prozent der Nettokosten übernehmen, die Versicherer höchstens 73,1 Prozent. Die Reform der Finanzierung gilt für die ambulanten und stationären Leistungen ab 2028, für die Leistungen, die in Pflegeheimen oder zu Hause erfolgen, ab 2032. Man will damit vor allem die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich fördern, was Einsparungen bringen soll.
Der Wechsel wurde vom Parlament Ende 2023 beschlossen und Ende 2024 in der Volksabstimmung angenommen, nun wurde das Vernehmlassungsverfahren dazu eröffnet: Diese Vorbereitung des Gesetzgebungsprozesses dauert bis 8. Juli.
Die Reform umfasst auch, dass die Kantone Gesundheitsleistungen nicht mehr direkt den Erbringern der Leistungen bezahlen, sondern einen Kantonsbeitrag an die OKP leisten. Zudem werden die Kosten für Leistungen einheitlich erfasst, die von Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause sowie in Pflegeheimen erbracht werden. Ausserdem soll bei der Ermittlung des Pflegebedarfs bei der Pflege zu Hause nach schweizweit einheitlichen Massstäben vorgegangen werden. (sst)
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
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