Elektronisches Patientendossier wird ersetzt
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Da das derzeitige elektronische Patientendossier (EPD) wenig benutzerfreundlich ist, wird es ersetzt: und zwar durch das elektronische Gesundheitsdossier E-GD, das laut Bundesrat eine gute Übersicht über Gesundheitsdaten bieten wird.
Bern. Man wird es nicht beantragen müssen, es wird jeder Person mit Wohnsitz in der Schweiz automatisch und kostenlos zugestellt werden, man wird es aber auch ablehnen und löschen lassen können: das neue elektronische Gesundheitsdossier E-GD, das voraussichtlich 2030 eingeführt werden wird. Anders als das nur mit grossem Aufwand verwendbare derzeitige elektronische Patientendossier (EPD) wird E-GD sehr benutzerfreundlich sein, heisst es in einer Mitteilung des Schweizerischen Bundesrats zu der geplanten Neuerung.
Konkret werden im neuen E_GD alle behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten gespeichert sein, die heute oft noch in den Patientenakten verschiedener Arztpraxen und Spitäler verteilt sind. So werden etwa Angaben zu Medikamenten, die dauerhaft genommen werden, Impfungen, die verabreicht wurden, oder Laborwerte digital an einem Ort verfügbar sein, überall und jederzeit, auch im Notfall.
Während aktuell nur Spitäler und Pflegeeinrichtungen dazu verpflichtet sind, in das derzeitige EPD Gesundheitsdaten einzutragen, sollen in das künftige E-GD ausserdem Angehörige weiterer Berufsgruppen Gesundheitsdaten ihrer Patienten eintragen müssen: Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und andere ambulante Leistungserbringer, die über die Krankenversicherung abrechnen.
Die Verantwortung für die Sicherheit der Daten trägt der Bund, weshalb der Bundesrat im geplanten E-GD hohe Anforderungen an den Datenschutz verankert hat. Wollen Inhaber des E-GD nicht, dass einzelne Daten im E-GD aufscheinen, können sie das bestimmen. Auch können sie darüber entscheiden, wer auf welche Informationen zugreifen darf. (sst)
Quelle: Schweizerischer Bundesrat
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