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Bundesrat für Begrenzung der Krankenkassengehälter

Der Bundesrat unterstützt eine Begrenzung der Entschädigungen für Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder der Krankenversicherer. Das geht aus einer parlamentarischen Stellungnahme hervor.

Bern. Für die obligatorische Krankenversicherung (OKP) schreibt das Krankenversicherungsgesetz (KVG) einen einheitlichen Leistungskatalog und eine Beitrittspflicht für alle in der Schweiz wohnhaften Personen vor. Bei der Höhe der Entschädigungen für die Mitglieder ihrer Leitungsorgane hatten die KVG-Versicherer bisher jedoch weitgehend freie Hand.

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