
Eizellenspende soll zugelassen werden
Das Fortpflanzungsmedizingesetz soll überarbeitet werden, wie der Bundesrat entschieden hat. Ziel ist es, das Gesetz zu modernisieren und an heutige Gegebenheiten anzupassen.
Bern. In der Schweiz soll bald die Eizellenspende zugelassen werden. Möglich wird dies durch eine umfassende Überarbeitung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, die nun vom Bundesrat beschlossen wurde. Ausgangspunkt für die Zulassung der Eizellenspende ist die Motion «Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren» vom Parlament aus dem Jahr 2021. Der Bundesrat hat dazu nun die Eckwerte festgelegt. Im Vordergrund der Revision stehen laut Bundesrat der Schutz der Eizellenspenderinnen und das Kindeswohl. Dieser Schutz kann nicht garantiert werden, wenn Elternpaare Eizellenspenden im Ausland in Anspruch nehmen.
Die Ei- und Samenzellenspende soll laut Plänen des Bundesrates in Zukunft auch unverheirateten Paaren ermöglicht werden. Nach geltendem Recht ist der Zugang zur Samenspende auf Ehepaare begrenzt. Mit der Einführung der «Ehe für alle» haben seit dem 1. Juli 2022 auch verheiratete Frauenpaare Zugang zur Samenspende. Im Zuge der Revision sollen nun auch unverheiratete Paare Zugang zu Samen- und Eizellenspenden erhalten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die bestehende Beschränkung auf verheiratete Paare nicht mehr zeitgemäss ist und nicht der sozialen Realität entspricht. Das Gesetz wurde letztmals 2017 mit der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik revidiert.
Mit der Gesetzesrevision sollen aussserdem weitere Änderungen umgesetzt werden, etwa eine Aufhebung oder Lockerung der «12er-Regel» bei der In-vitro-Fertilisation. Diese besagt, dass innerhalb eines Behandlungszyklus höchstens 12 Embryonen entwickelt werden dürfen. Darüber hinaus soll unter anderem geprüft werden, ob eingefrorene Samenzellen, Eizellen und Embryonen länger als bisher (10 Jahre) konserviert werden dürfen. Der Bundesrat hat das Departement des Innern beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. (red)
Quelle: Bundesrat
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