
Mehrkosten nach Systemwechsel in Psychotherapie
Der neue Obsan-Monitoringbericht zeigt: Der Wechsel zum Anordnungsmodell führte zu höheren Kosten. Die Ursachen für die Kostenzunahme sind vielfältig.
Bern. Welche Auswirkungen hatte der Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell im Bereich der Psychotherapie? Der zweite Monitoringbericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zeigt nun, dass die Reform zu jährlichen Mehrkosten von durchschnittlich 131 Millionen Franken geführt hat. Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeut:innen auf ärztliche Anordnung hin selbstständig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein. Ziel waren ein besserer Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen und eine verbesserte Versorgung. Laut Monitoringbericht hatte dies einen deutlichen Kostenanstieg zur Folge: Die OKP-Kosten stiegen von 528 Millionen Franken im Jahr 2021 auf 922 Millionen Franken im Jahr 2024. Besonders stark fiel der Anstieg mit 217 Millionen Franken zwischen 2022 und 2023 aus, nachdem 2023 das Delegationsmodell vollständig abgelöst wurde.
Ein Drittel dieser Zunahme ist auf Tarifeffekte zurückzuführen, da die selbstständigen Tarife rund 16 Prozent über jenen des alten Modells liegen. Weitere Ursachen sind das Fehlen eines gesamtschweizerischen Tarifvertrags, steigende Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen, Bevölkerungswachstum sowie eine mögliche Verlagerung von Leistungen aus dem Selbstzahlerbereich in die OKP.
Der Bericht analysiert auch die regionale Verteilung, die Entwicklung der Psychotherapeut:innendichte und die anordnenden Ärzt:innengruppen. Im Vergleich zu früheren Prognosen – etwa von Santésuisse oder dem ersten Monitoringbericht – weichen die tatsächlichen Mehrkosten ab. Gründe dafür sind unter anderem Unterschiede in der Datengrundlage, dem betrachteten Zeitraum und den Methoden. Eine vertiefte Evaluation ist für Frühling 2026 geplant, um den Einfluss des Systemwechsels auf die Versorgung sowie mögliche Anpassungen umfassend zu prüfen. (red)
Quelle: BAG
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