
Beschwerde gegen Schwyzer Spitalplanung
Gegen die neue Spitalplanung des Kantons Schwyz wurde beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Im Fokus stehen Versäumnisse in der Akutsomatik.
Bern. Der Verband der Schweizer Krankenversicherer, «Prio.swiss», hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die neue Schwyzer Spitalliste im Bereich der Akutsomatik eingereicht. Der Verband kritisiert, dass der Kanton das Potenzial der gesetzlich vorgesehenen interkantonalen Zusammenarbeit ungenutzt lässt. Ziel der Beschwerde ist eine Rückweisung des Regierungsratsbeschlusses, damit die Spitalplanung regional abgestimmt und auf die Behandlungsqualität sowie die Vermeidung unnötiger Kosten und Fachkräftemangel ausgerichtet wird.
Die neue Spitalplanung verfehlt laut «Prio.swiss» in zentralen Punkten die bundesrechtlichen Vorgaben und wurde trotz Hinweisen aus der Vernehmlassung kaum angepasst. Anstatt spezialisierte Strukturen über Kantonsgrenzen hinweg zu nutzen, sollen im Kanton neue, kostenintensive Angebote aufgebaut werden – etwa im Bereich Urologie, obwohl grundlegende Voraussetzungen dafür fehlen. Zudem soll die Einhaltung von Mindestfallzahlen durch Kooperationen kleiner Spitäler sichergestellt werden, was aus Sicht der Versicherer die Qualität gefährdet, da Routine und Erfahrung entscheidend für erfolgreiche Eingriffe sind.
«Prio.swiss» bemängelt insbesondere das Fehlen einer echten Koordination mit umliegenden Kantonen, wie sie das Gesetz verlangt. Die Planungsverantwortung werde nicht ausreichend wahrgenommen – weder von Schwyz noch von den Nachbarkantonen. Da konstruktive Hinweise im Vorfeld unberücksichtigt blieben, sieht der Verband die Beschwerde als letzte Möglichkeit, um eine wirtschaftlich tragfähige, auf Qualität ausgerichtete Spitalversorgung in der Region zu ermöglichen, heisst es dazu in einer Aussendung. Die Spitalliste für die Rehabilitation wird nicht angefochten. (red)
Quelle: Prio.Swiss
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