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Die stationäre kardiologische Rehabilitation in Österreich

<p class="article-intro">In den letzten Jahren war eine Zunahme der Aufwendungen für Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge zu verzeichnen, die jedoch auf eine qualitative Leistungsverbesserung zurückzuführen ist. Dennoch sollte in Zukunft auch die „awareness“ für primäre und sekundäre Präventionsmaßnahmen gefördert werden.</p> <hr /> <p class="article-content"><h2>Definition</h2> <p>Laut Definition der Weltgesundheitsorganisation versteht man unter Rehabilitation die Summe aller Ma&szlig;nahmen, die erforderlich sind, um den bestm&ouml;glichen k&ouml;rperlichen, geistigen und sozialen Zustand der Patienten sicherzustellen, damit sie aus eigener Kraft wieder einen m&ouml;glichst normalen Platz in der Gesellschaft einnehmen und ein aktives Leben f&uuml;hren k&ouml;nnen.</p> <p>Hauptelemente in der station&auml;ren Rehabilitation sind dabei die Optimierung der medikament&ouml;sen Therapie entsprechend den aktuellen Leitlinien, die Durchf&uuml;hrung einer strukturierten medizinischen Trainingstherapie, die Teilnahme an Schulungen &uuml;ber die jeweilige Erkrankung und deren Risikofaktoren, di&auml;tologische Beratungen sowie die M&ouml;glichkeit einer psychologischen Betreuung (Tab. 1).<br /> Die Qualifikation f&uuml;r eine Rehabilitation ist abh&auml;ngig von einer entsprechenden medizinischen Indikation (Rehabilitationsbed&uuml;rftigkeit), der Rehabilitationsf&auml;higkeit und eines entsprechenden Rehabilitationspotenzials.</p> <h2>Struktur</h2> <p>Die Kompetenzen f&uuml;r die Durchf&uuml;hrung rehabilitativer Ma&szlig;nahmen sind entsprechend den jeweiligen Sozialversicherungstr&auml;gern in &Ouml;sterreich relativ klar geregelt. Es gibt prinzipiell drei Versicherungstr&auml;ger, die in Abh&auml;ngigkeit von der jeweiligen Ursache (z.B. Arbeitsunfall, Berufskrankheit) oder vom Versicherungsstatus (Erwerbst&auml;tigkeit, Ruhestand) f&uuml;r die Leistungserbringung verantwortlich sind.<br /> In &Ouml;sterreich besteht grunds&auml;tzlich ein Anspruch (und kein Recht) auf rehabilitative Ma&szlig;nahmen (&sect; 300&ndash;307c ASVG). Dieser Anspruch ist als Sachleistung beziehbar, d.h., es kann die Durchf&uuml;hrung einer station&auml;ren Rehabilitation erfolgen (nicht jedoch die Ausbezahlung einer Geldleistung). Zus&auml;tzlich ist gegebenenfalls vom Rehabilitanden eine Zuzahlung in Abh&auml;ngigkeit des Einkommens zu leisten. Die rehabilitativen Ma&szlig;nahmen sind direkt vom Versicherten beim jeweiligen Versicherungstr&auml;ger zu beantragen. Nach Pr&uuml;fung des Antrages erfolgt eine Entscheidung bez&uuml;glich Bewilligung bzw. Ablehnung mittels Bescheid (Abb. 1). Eine station&auml;re kardiologische Rehabilitation ist je nach Versicherungstr&auml;ger in einer der 13 Rehabilitationseinrichtungen m&ouml;glich (Tab. 2).<br /> Generell wird die Rehabilitation in mehrere Phasen unterteilt (Tab. 3). Die station&auml;re kardiologische Rehabilitation entspricht in der Regel der Phase 2 im Phasenmodell. Im Gegensatz zu den meisten anderen europ&auml;ischen L&auml;ndern gibt es in &Ouml;sterreich die M&ouml;glichkeit, die Rehabilitation entweder station&auml;r oder je nach Angebot auch wohnortnahe in einer ambulanten kardiologischen Rehabilitationseinrichtung zu absolvieren.</p> <h2>Wirtschaftliche Aspekte</h2> <p>Das Ziel der medizinischen Rehabilitation ist bei berufst&auml;tigen Personen eine m&ouml;glichst rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess, bei bereits im Ruhestand befindlichen Personen eine Reduktion des Pflegebedarfs bzw. die Erhaltung der Selbstst&auml;ndigkeit. So konnte durch die Intensivierung des kardiologischen Rehabilitationsangebots die Anzahl der Neuzug&auml;nge zur Berufsunf&auml;higkeits-/Invalidit&auml;tspension aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Beobachtungszeitraum von 2004 bis 2013 deutlich reduziert werden.<br /> Insgesamt ist in den letzten Jahren eine Zunahme der Aufwendungen f&uuml;r Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge zu beobachten. Allerdings kann hier eine qualitative Leistungsverbesserung, aufgrund der Zunahme der medizinischen Rehabilitationsaufenthalte im Vergleich zu den Kuraufenthalten, festgestellt werden. Zudem sind aktuell auch Programme f&uuml;r eine weitere qualitative Verbesserung der bestehenden Kurprogramme (&bdquo;Gesundheitsvorsorge aktiv&ldquo;) geplant bzw. in Umsetzung.<br /> In einer Untersuchung der Prognos AG konnte z.B. gezeigt werden, dass pro investiertem Euro &uuml;ber Umwegrentabilit&auml;t ein volkswirtschaftlicher Nutzen von f&uuml;nf Euro entsteht. Zudem rechtfertigt sich eine station&auml;re Rehabilitation laut volkswirtschaftlichen Berechnungen, sobald es z.B. gelingt, den Eintritt einer Arbeitsunf&auml;higkeit f&uuml;r sechs Monate hintanzuhalten. Dies ist eines der Argumente f&uuml;r das rezente Programm der Rehabilitation vor krankheitsbedingter Fr&uuml;hpension (&bdquo;Rehageld&ldquo;).</p> <h2>Wissenschaftliche Evidenz</h2> <p>Mittlerweile gibt es eine breite wissenschaftliche Evidenz hinsichtlich der Wirksamkeit der kardiologischen Rehabilitation auf Basis mehrerer Metaanalysen. Diese zeigten durchgehend einen positiven Effekt in Bezug auf die kardiovaskul&auml;re Mortalit&auml;t. In einer 2016 publizierten Cochrane- Metaanalyse von 47 randomisierten Studien (insgesamt 10 764 Patienten) konnte eine relative Reduktion des Risikos von 26 % hinsichtlich der kardiovaskul&auml;ren Sterblichkeit nachgewiesen werden. Rezent wurde in einer gro&szlig;en Studie (Daten von 35 919 Patienten aus einer Versicherungsdatenbank) in den Niederlanden ein deutlicher &Uuml;berlebensvorteil f&uuml;r Patienten, die sich einem kardiologischen Rehabilitationsprogramm unterzogen hatten, nachgewiesen (Abb. 2).</p> <h2>Herausforderungen</h2> <p>Aufgrund der aktuellen demografischen Entwicklungen ist auch in Zukunft mit keinem R&uuml;ckgang des Rehabilitationsbedarfs infolge von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu rechnen. Gerade deshalb sind neben der Sekund&auml;rpr&auml;vention auch die Erfassung von Patienten mit einem ausgepr&auml;gten kardiovaskul&auml;ren Risiko und vor allem die Einleitung prim&auml;rpr&auml;ventiver Ma&szlig;nahmen essenziell. So werden in den aktuellen Leitlinien der europ&auml;ischen kardiologischen Gesellschaft auch Pr&auml;ventionsma&szlig;nahmen auf sozialmedizinischer Ebene gefordert. In diesen Empfehlungen werden z.B. Kennzeichnungspflichten, Steuern und Verbote gesundheitsgef&auml;hrdender Lebens-/Genussmittel auf (inter)- nationaler Ebene gefordert und es werden auch entsprechende konkrete Ma&szlig;nahmen (z.B. eingeschr&auml;nkte Verkaufszeiten f&uuml;r Alkohol/Tabak etc.) angef&uuml;hrt. Dar&uuml;ber hinaus werden gesundheitsbildende Ma&szlig;nahmen in den Schulen, wie strukturierter Schulsport in ausreichendem Ausma&szlig; (mind. 3h/Woche) oder Unterricht &uuml;ber gesunde Ern&auml;hrung, gefordert.<br /> F&uuml;r die Zukunft ist eine Erh&ouml;hung der &bdquo;awareness&ldquo; sowohl der Patienten als auch der &Auml;rzteschaft f&uuml;r prim&auml;r- und sekund&auml;rpr&auml;ventive Ma&szlig;nahmen (Lebensstilmodifikation, Zielwerteinstellung etc.), gerade auch in Anbetracht der guten Evidenzlage, zu fordern.</p> <p><img src="/custom/img/files/files_datafiles_data_Zeitungen_2017_Jatros_Kardio_1702_Weblinks_ka1702-seite79_tab1+2+3+abb1+2.jpg" alt="" width="2150" height="1885" /></p></p> <p class="article-footer"> <a class="literatur" data-toggle="collapse" href="#collapseLiteratur" aria-expanded="false" aria-controls="collapseLiteratur" >Literatur</a> <div class="collapse" id="collapseLiteratur"> <p>beim Verfasser</p> </div> </p>
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