
Swissmedic baut Digitalisierung weiter aus
Der Bundesrat hat den Jahresbericht 2024 von Swissmedic gutgeheissen und das Institut entlastet. Trotz Defizits zeigt der Bericht Fortschritte bei Digitalisierung, Zulassungen und internationaler Zusammenarbeit.
Bern. Swissmedic hat 2024 den Schwerpunkt auf digitale Transformation gelegt, wie der aktuelle Geschäftsbericht zeigt. Das Schweizerische Heilmittelinstitut nahm 2024 eine eigene Cloud-Infrastruktur in Betrieb und entwickelte mehrere zentrale Anwendungen. Dazu gehören die Online-Datenbank «swissdamed» zur Registrierung von Akteur:innen im Bereich Medizinprodukte, die öffentlich zugängliche Zertifikatsdatenbank «SwissGMDP» und das neue Swissmedic-Portal, das künftig Gesuche datenzentriert bearbeitet. Die Grundlage für eine zentrale Datenanalyse-Plattform wurde ebenfalls geschaffen, um Informationen systematisch aufzubereiten und auszuwerten.
Der Digitalisierungsausbau zeigt sich auch in der Bilanz für 2024: Finanziell schloss das Jahr mit einem Verlust von 23,4 Millionen Franken ab, rund 13 Millionen über dem Budget. Dieser ist vor allem auf vorgezogene IT-Investitionen und geringere Einnahmen im Bereich Arzneimittel zurückzuführen. Das Defizit wurde vollständig durch bestehende Reserven gedeckt. Swissmedic kündigt an, ihre Digitalisierung konsequent fortzusetzen und regulatorisch flexibel auf neue Therapien und globale Entwicklungen zu reagieren. Die Leistungskennzahlen entwickelten sich auch im zweiten Jahr der Strategieperiode 2023–2026 positiv. Swissmedic förderte durch beschleunigte Verfahren, internationale Kooperationen und das dauerhaft eingeführte Innovation Office den Zugang zu innovativen Therapien. Insgesamt wurden 46 Humanarzneimittel mit neuen Wirkstoffen und 21 neue Tierarzneimittel zugelassen, zudem über 12000 Gesuche bearbeitet und 198 neue klinische Studien bewilligt.
Der vollständige Geschäftsbericht mit Jahresrechnung 2024 ist online verfügbar. Am 6. Juni 2025 hat der Bundesrat die Berichterstattung von Swissmedic für das Geschäftsjahr 2024 genehmigt und den Institutsrat entlastet. (red)
Quelle: Swissmedic
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