Ethikkommission nimmt Stellung zu Fragen der Überwachung
In der Pflege werden immer häufiger digitale Überwachungssysteme verwendet, was ethische und rechtliche Fragen aufwirft. Die Ethikkommission nimmt nun dazu Stellung.
Bern. In ihrer Stellungnahme bezieht sich die Zentrale Ethikkommission (ZEK) der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) auf digitale Überwachungssysteme: solche, wie sie in der Intensivmedizin schon seit Langem verwendet werden, die aber immer häufiger auch in anderen Pflegebereichen eingesetzt werden, wie auf Bettenstationen, in der Psychiatrie, in der Rehabilitation oder in der Langzeitpflege. Dies verspreche mehr Sicherheit, mehr Effizienz der Abläufe, unterstütze die Pflegepersonen bei ihrer Arbeit, heisst es seitens der SAMW. Doch es werfe gleichzeitig grundlegende medizin-ethische und rechtliche Fragen auf, die in der Stellungnahme der ZEK reflektiert werden. Auch werden dort Empfehlungen für einen verantwortungsvollen Einsatz digitaler Überwachung gegeben.
Zu diesen Empfehlungen zählt unter anderem, dass die Überwachung per Bild und Ton nur nach Einwilligung der Betroffenen erfolgen soll, falls diese urteilsfähig sind. Sie dürfe auch nicht routinemässig bei allen Patienten oder Bewohnern zur Anwendung kommen, sondern nur in begründeten Einzelfällen. Zudem sollten die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre durch eine sparsame Datenerfassung geschützt werden, und die medizinische Indikation sollte regelmässig reevaluiert werden. Zudem sei grundsätzlich zu prüfen, ob im jeweiligen Fall die Überwachung zum Wohl des Patienten oder Bewohners beiträgt. (sst)
Service: Die gesamte Stellungnahme findet sich auf:
Publikation
Quelle: Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW)
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