
Absage für Gebühr bei Behandlung in Spitalnotaufnahme
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass eine Gebühr für die Behandlung in der Spitalnotaufnahme diese nicht im gewünschten Ausmass entlasten würde, und lehnt den Vorschlag ab.
Bern. In den vergangenen Jahren hat die Anzahl an Konsultationen von Patientinnen und Patienten im Spitalnotfall zugenommen. Darunter befinden sich gemäss Erfahrung der Spitäler auch viele sogenannte Bagatellfälle. Mit dem Ziel, die Patientenströme besser zu lenken und die Notaufnahmen zu entlasten, wurde im Rahmen der parlamentarischen Initiative 17.480 Bäumle über die Einführung einer Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotaufnahme diskutiert. Der Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) geht nun nicht mehr auf Bagatellfälle ein, sondern sieht vor, dass versicherte Personen bei jeder Behandlung in einer Spitalnotaufnahme ohne schriftliche Überweisung – durch eine Ärztin oder einen Arzt, eine Apotheke, ein Zentrum für Telemedizin oder eine kantonale Notfallnummer – einen Zuschlag von höchstens 50 Franken auf den Selbstbehalt bezahlen müssen.
Von dieser Regelung ausgenommen wären nur Schwangere, Kinder sowie Personen, die von Transport- oder Rettungsunternehmen in die Spitalnotaufnahme eingeliefert werden. Der Entscheid über die Einführung und die Höhe des Zuschlags auf den Selbstbehalt würde den einzelnen Kantonen überlassen.
Der Bundesrat beantragt nun, nicht auf die Vorlage einzutreten, wie er mitteilte. Er befürworte grundsätzlich das Ziel der Vorlage, die Spitalnotaufnahmen zu entlasten, damit diese ihre Hauptaufgabe gut erfüllen könnten. Mit der vorgeschlagenen Massnahme könne dieses Ziel aber nicht erreicht werden. Zudem würde die Gebühr einen zusätzlichen administrativen Aufwand und Mehrkosten bedeuten, so die Regierung weiter. Im Gegenzug wird einer solchen Massnahme nur bescheidene Wirksamkeit bescheinigt. (red)
Quelle: Der Schweizerische Bundesrat/BAG
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