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Suspekte Adnexbefunde

Wer sollte bei der Abklärung ins Zentrum?

Wenn Adnexbefunde bestehen bleiben, an Größe zunehmen und spezifische Merkmale im transvaginalen Ultraschall aufweisen, ist eine weitere Abklärung erforderlich. Malignome und malignomsuspekte Veränderungen sollten im Zuge dessen erkannt und an ein gynäkoonkologisches Zentrum zur weiteren Betreuung überwiesen werden.

Ein „Adnexbefund“ kann entweder vom Ovar, von der Tube oder von paratubaren oder extragenitalen Strukturen ausgehen. Primär können Befunde am Ovar einer funktionellen Zyste (Follikelzyste oder Gelbkörperzyste) oder einer organischen Zyste (Endometriom) entsprechen bzw. einen benignen, Borderline- (BOT oder LMP; „low malignant potential“) oder malignen Tumor darstellen. Weitere Befunde tubaren oder paratubaren Ursprungs können folgenden Veränderungen entsprechen: embryonale Reste, Hydatide, Extrauteringravidität, Sactosalpinx oder Abszess. Ein parauteriner Befund im Bereich der Adnexloge entspricht oft einem gestielten Myom.

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