
Honorar für Ausstellung ärztlicher Atteste
Werden Covid-19-Tests gemäß der Verordnung „Nähere Bestimmungen über die Durchführung von Covid-19-Tests im niedergelassenen Bereich“ durchgeführt und die COVT-Positionen über die Sozialversicherung abgerechnet, sind mit dem gemäß Verordnung festgelegten Honorar das Material, die Probenentnahmen, die Auswertung eines Antigentests, die dazugehörige Dokumentation sowie das therapeutische Gespräch zwischen Arzt und Patient umfasst. Zuzahlungen der Patienten sind unzulässig.
Covid-19-Eintrittstests an asymptomatischen Personen und ein erforderliches Attest – z.B. für einen Friseurbesuch – können in Ordinationen als Privatleistung angeboten werden. Für den Test, den Abstrich und die Ausstellung einer solchen kurzen ärztlichen Bestätigung wird ein Tarif von EUR 35,– empfohlen.
Falls Patienten einen Nachweis einer innerhalb der vergangenen sechs Monate durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion haben möchten, empfehlen wir die Ausstellung einer ärztlichen Bestätigung zu einem empfohlenen Tarif zwischen EUR 6,– und EUR 19,–. Die Empfehlungstarife und Muster-Attest-Vorlagen finden Sie auf der Website der Ärztekammer für Wien unter www.aekwien.at. (red)
Quelle:
Ärzt*innen Newsflash der ÄK Wien vom 07. Februar 2021
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