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Interview

Medikamentenverordnungen: Was hat Covid-19 verändert, was bleibt?

Die Zeit des Covid-19-bedingten Lockdowns war für uns alle eine große Herausforderung. Neben den vielen Einschränkungen und Negativeffekten, besonders im Bereich des Gesundheitssystems, gab es aber auch einige aus der Not geborene, sehr pragmatische Lösungen, um die Patientenversorgung, vor allem im Bereich der Medikamentenverordnung, so kontaktlos und damit mit einem so geringen Infektionsrisiko wie möglich sicherzustellen.

Eine dieser Lösungen waren der Verzicht auf Vorabbewilligung von RE1-Präparaten und die Möglichkeit, RE1- und RE2- Präparate auch als Wahlarzt (ohne Vorabbewilligung) zu verschreiben. Zudem gab es die Möglichkeit, Rezepte völlig unbürokratisch an die zuständige Apotheke elektronisch via e-Medikation zu übermitteln, zu faxen oder zu mailen, wo der Patient sich das Medikament einfach abholen bzw abholen lassen konnte (Abb. 1).

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