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Endlich Rechtssicherheit

„Eine langjährige Forderung wurde endlich umgesetzt“

<p class="article-intro">Der in der Praxis wichtigste Aspekt der Änderung im Ärztegesetz ist, dass es nun Rechtssicherheit bezüglich der Anstellung von Ärzten bei Ärzten gibt. Dr. Edgar Wutscher, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin in Sölden, Leiter der Bundessektion Allgemeinmedizin und stv. Bundeskurienobmann, sieht eine wichtige Forderung nun umgesetzt.</p> <hr /> <p class="article-content"><p><img src="/custom/img/files/files_datafiles_data_Zeitungen_2019_Jatros_Diabetes_1901_Weblinks_a2-abb1.jpg" alt="" width="678" height="325" /></p> <p><strong>Herr Dr. Wutscher, im Dezember wurde im Parlament beschlossen, dass &Auml;rzte andere &Auml;rzte anstellen d&uuml;rfen. Worin besteht der Unterschied zur bisherigen Regelung?</strong></p> <p><strong>E. Wutscher:</strong> Im Prinzip war es eine jahrelange Forderung von uns &Auml;rzten, dass &Auml;rzte bei &Auml;rzten angestellt werden k&ouml;nnen. Bislang gab es dabei immer eine gewisse Rechtsunsicherheit. So war es f&uuml;r Teile der &Auml;rzteschaft, wie etwa auch in Tirol, dem Bundesland aus dem ich komme, selbstverst&auml;ndlich, dass &Auml;rzte in Ordinationen angestellt werden k&ouml;nnen. In anderen Bundesl&auml;ndern war bei gleicher Lage die Rechtsauffassung aber manchmal eine andere. Das Problem war, dass in manchen Bundesl&auml;ndern der Kassenvertrag eine Klausel beinhaltet, dass der Arzt alles selber machen muss und nichts delegieren darf. <br />Im Zuge einer Betriebspr&uuml;fung und Pr&uuml;fung durch die Kasse sah das dann folgenderma&szlig;en aus: Die Betriebspr&uuml;fung ergab, dass ein betreffender Arzt als Vertretung, mit Werkvertrag, gearbeitet hat. Die Kasse kam bei ihrer &Uuml;berpr&uuml;fung jedoch zum Schluss, dass es sich um ein fixes Anstellungsverh&auml;ltnis gehandelt hat. Der umgekehrte Fall trat nat&uuml;rlich ebenso auf. In der Historie war das f&uuml;r manchen Kollegen zu wenig klar und zu riskant, sodass die Ordination lieber zugesperrt wurde. <br />Jetzt ist das durch die Novellierung des &Auml;rztegesetzes klipp und klar geregelt: Ein Arzt darf bei sich in der Ordination einen Arzt anstellen. Der Wermutstropfen f&uuml;r viele von uns ist, dass vom Ministerium hineinreklamiert wurde, dass Anstellungen nur im Rahmen von gleichen Vollzeit&auml;quivalenten geschehen d&uuml;rfen bzw. in Form von zwei Teilzeitanstellungen. Um es weniger kompliziert auszudr&uuml;cken: Wenn ich in meiner Ordination als Einzelperson arbeite, dann darf ich nur einen Arzt in Vollzeit oder maximal zwei &Auml;rzte in Teilzeit zu dem einen Vollzeit&auml;quivalent anstellen. Wenn eine Gruppenpraxis mit drei &Auml;rzten besteht, dann d&uuml;rfen drei &Auml;rzte Vollzeit bzw. sechs &Auml;rzte Teilzeit angestellt werden, da die Regelung f&uuml;r jeden Arzt der Gruppenpraxis gilt. Das ist f&uuml;r uns immer noch nicht nachvollziehbar und schl&uuml;ssig erkl&auml;rbar, aber wir sind aktuell froh, dass nun rechtlich eindeutig gekl&auml;rt ist: Ich als Arzt darf einen Arzt anstellen.</p> <p><strong>Was bedeutet das nun f&uuml;r den Arzt, der einen anderen Arzt anstellt?</strong></p> <p><strong>E. Wutscher:</strong> Das bedeutet: Wenn ich mir einen Arzt in meine Ordination hole, dann bekommt der angestellte Arzt einen Dienstvertrag, hat einen fixen Lohn und ich als Dienstgeber habe die fixen Sozialabgaben zu tragen. Es gibt also keine widerspr&uuml;chliche Diskussion mehr zwischen Kasse und Finanzamt. Im Gesetz wurde auch verankert, dass es weiterhin auf der Basis eines Werkvertrags die M&ouml;glichkeit der Mitarbeit in einer Ordination gibt. Auf die Praxis heruntergebrochen bedeutet das: Wenn ich auf Urlaub gehe und f&uuml;r diese Woche einen Vertreter hole, dann kann dieser f&uuml;r diese Zeit mit einem Werkvertrag arbeiten. Oder wenn ich eine Sitzung in der &Auml;rztekammer in Wien habe, aber die Ordination f&uuml;r diese Zeit offen halten m&ouml;chte, dann kann mich ein Arzt mit Werkvertrag an diesem Tag vertreten. Sozialversicherungsrechtlich ist das ein Unterschied. Der auf Werkvertragsbasis arbeitende Vertreter muss sich selbst versichern. Das ist in anderen Bereichen schon lange so geregelt, nur bei den &Auml;rzten gab es bis jetzt manchmal Unklarheiten.</p> <p><strong>Das andere Modell ist also eine dienstvertragliche Anstellung. Gibt es eigentlich schon Kollektivvertr&auml;ge in diesem Bereich?</strong></p> <p><strong>E. Wutscher:</strong> Wir arbeiten derzeit daran. Die Kurie der angestellten &Auml;rzte hat gebeten, dass sie mit uns, der Kurie der niedergelassenen &Auml;rzte, Gespr&auml;che f&uuml;hren kann, um einen Kollektivvertrag f&uuml;r die Anstellung beim Arzt auszuarbeiten. Solche Gespr&auml;che werden bereits gef&uuml;hrt. Aber auch ohne aktuellen Kollektivvertrag kann ich ab sofort einen Arzt anstellen und mit ihm einen Dienstvertrag abschlie&szlig;en. Betrachten wir die Praxis: Wenn ein Kollektivvertrag eingef&uuml;hrt wird, dann zeichnet ihn ja aus, dass er eher am unteren Ende des Gehaltsschemas angesiedelt ist. Und wenn ich will, dass bei mir ein Arzt angestellt wird, den ich schon kenne, von dem ich wei&szlig;, dass er einen guten Job macht, und wenn gegenseitiges Vertrauen besteht, dann handelt man ja einen Vertrag aus, der, was das Gehalt betrifft, jeden Kollektivvertrag &uuml;bertrifft. Ein solcher Vertrag ist jetzt schon m&ouml;glich.</p> <p><strong>Was bedeutet das f&uuml;r den angestellten Arzt? Was &auml;ndert sich aus seiner Sicht?</strong></p> <p><strong>E. Wutscher:</strong> Auch f&uuml;r den Arzt, der in der Ordination mitarbeitet, ist nun Rechtssicherheit gegeben, ohne dass ihn das erw&auml;hnte Damoklesschwert Kasse/ Finanzamt trifft. Somit ist nun alles rechtlich eindeutig gekl&auml;rt, und auch der Angestellte wei&szlig;, dass das jetzt wasserdicht ist.</p> <p><strong>F&uuml;r welche Gruppen ist das aus Sicht der Ansteller bzw. der Angestellten jetzt interessant?</strong></p> <p><strong>E. Wutscher:</strong> Grunds&auml;tzlich ist es f&uuml;r jede &Auml;rztegruppe interessant, von den Allgemeinmedizinern, die das zum Teil schon so handhaben und sehr zufrieden sind, bis zu den Fach&auml;rzten. In der regionalen Tiroler Struktur, wo Anstellung bei einem Arzt immer schon m&ouml;glich war, haben auch viele Fach&auml;rzte &auml;rztliche Angestellte.</p> <p><em><strong>Vielen Dank f&uuml;r das Gespr&auml;ch!</strong></em></p> <div id="fazit"> <h2>PRAXISTIPP</h2> <p>Es k&ouml;nnen jetzt schon &Auml;rzte durch &Auml;rzte angestellt werden, auch wenn es noch keinen Kollektivvertrag gibt. Es besteht nun generelle Rechtssicherheit.</p> </div></p>
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