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„Eine langjährige Forderung wurde endlich umgesetzt“
Jatros
30
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07.03.2019
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<p class="article-intro">Der in der Praxis wichtigste Aspekt der Änderung im Ärztegesetz ist, dass es nun Rechtssicherheit bezüglich der Anstellung von Ärzten bei Ärzten gibt. Dr. Edgar Wutscher, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin in Sölden, Leiter der Bundessektion Allgemeinmedizin und stv. Bundeskurienobmann, sieht eine wichtige Forderung nun umgesetzt.</p>
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<p class="article-content"><p><img src="/custom/img/files/files_datafiles_data_Zeitungen_2019_Jatros_Diabetes_1901_Weblinks_a2-abb1.jpg" alt="" width="678" height="325" /></p> <p><strong>Herr Dr. Wutscher, im Dezember wurde im Parlament beschlossen, dass Ärzte andere Ärzte anstellen dürfen. Worin besteht der Unterschied zur bisherigen Regelung?</strong></p> <p><strong>E. Wutscher:</strong> Im Prinzip war es eine jahrelange Forderung von uns Ärzten, dass Ärzte bei Ärzten angestellt werden können. Bislang gab es dabei immer eine gewisse Rechtsunsicherheit. So war es für Teile der Ärzteschaft, wie etwa auch in Tirol, dem Bundesland aus dem ich komme, selbstverständlich, dass Ärzte in Ordinationen angestellt werden können. In anderen Bundesländern war bei gleicher Lage die Rechtsauffassung aber manchmal eine andere. Das Problem war, dass in manchen Bundesländern der Kassenvertrag eine Klausel beinhaltet, dass der Arzt alles selber machen muss und nichts delegieren darf. <br />Im Zuge einer Betriebsprüfung und Prüfung durch die Kasse sah das dann folgendermaßen aus: Die Betriebsprüfung ergab, dass ein betreffender Arzt als Vertretung, mit Werkvertrag, gearbeitet hat. Die Kasse kam bei ihrer Überprüfung jedoch zum Schluss, dass es sich um ein fixes Anstellungsverhältnis gehandelt hat. Der umgekehrte Fall trat natürlich ebenso auf. In der Historie war das für manchen Kollegen zu wenig klar und zu riskant, sodass die Ordination lieber zugesperrt wurde. <br />Jetzt ist das durch die Novellierung des Ärztegesetzes klipp und klar geregelt: Ein Arzt darf bei sich in der Ordination einen Arzt anstellen. Der Wermutstropfen für viele von uns ist, dass vom Ministerium hineinreklamiert wurde, dass Anstellungen nur im Rahmen von gleichen Vollzeitäquivalenten geschehen dürfen bzw. in Form von zwei Teilzeitanstellungen. Um es weniger kompliziert auszudrücken: Wenn ich in meiner Ordination als Einzelperson arbeite, dann darf ich nur einen Arzt in Vollzeit oder maximal zwei Ärzte in Teilzeit zu dem einen Vollzeitäquivalent anstellen. Wenn eine Gruppenpraxis mit drei Ärzten besteht, dann dürfen drei Ärzte Vollzeit bzw. sechs Ärzte Teilzeit angestellt werden, da die Regelung für jeden Arzt der Gruppenpraxis gilt. Das ist für uns immer noch nicht nachvollziehbar und schlüssig erklärbar, aber wir sind aktuell froh, dass nun rechtlich eindeutig geklärt ist: Ich als Arzt darf einen Arzt anstellen.</p> <p><strong>Was bedeutet das nun für den Arzt, der einen anderen Arzt anstellt?</strong></p> <p><strong>E. Wutscher:</strong> Das bedeutet: Wenn ich mir einen Arzt in meine Ordination hole, dann bekommt der angestellte Arzt einen Dienstvertrag, hat einen fixen Lohn und ich als Dienstgeber habe die fixen Sozialabgaben zu tragen. Es gibt also keine widersprüchliche Diskussion mehr zwischen Kasse und Finanzamt. Im Gesetz wurde auch verankert, dass es weiterhin auf der Basis eines Werkvertrags die Möglichkeit der Mitarbeit in einer Ordination gibt. Auf die Praxis heruntergebrochen bedeutet das: Wenn ich auf Urlaub gehe und für diese Woche einen Vertreter hole, dann kann dieser für diese Zeit mit einem Werkvertrag arbeiten. Oder wenn ich eine Sitzung in der Ärztekammer in Wien habe, aber die Ordination für diese Zeit offen halten möchte, dann kann mich ein Arzt mit Werkvertrag an diesem Tag vertreten. Sozialversicherungsrechtlich ist das ein Unterschied. Der auf Werkvertragsbasis arbeitende Vertreter muss sich selbst versichern. Das ist in anderen Bereichen schon lange so geregelt, nur bei den Ärzten gab es bis jetzt manchmal Unklarheiten.</p> <p><strong>Das andere Modell ist also eine dienstvertragliche Anstellung. Gibt es eigentlich schon Kollektivverträge in diesem Bereich?</strong></p> <p><strong>E. Wutscher:</strong> Wir arbeiten derzeit daran. Die Kurie der angestellten Ärzte hat gebeten, dass sie mit uns, der Kurie der niedergelassenen Ärzte, Gespräche führen kann, um einen Kollektivvertrag für die Anstellung beim Arzt auszuarbeiten. Solche Gespräche werden bereits geführt. Aber auch ohne aktuellen Kollektivvertrag kann ich ab sofort einen Arzt anstellen und mit ihm einen Dienstvertrag abschließen. Betrachten wir die Praxis: Wenn ein Kollektivvertrag eingeführt wird, dann zeichnet ihn ja aus, dass er eher am unteren Ende des Gehaltsschemas angesiedelt ist. Und wenn ich will, dass bei mir ein Arzt angestellt wird, den ich schon kenne, von dem ich weiß, dass er einen guten Job macht, und wenn gegenseitiges Vertrauen besteht, dann handelt man ja einen Vertrag aus, der, was das Gehalt betrifft, jeden Kollektivvertrag übertrifft. Ein solcher Vertrag ist jetzt schon möglich.</p> <p><strong>Was bedeutet das für den angestellten Arzt? Was ändert sich aus seiner Sicht?</strong></p> <p><strong>E. Wutscher:</strong> Auch für den Arzt, der in der Ordination mitarbeitet, ist nun Rechtssicherheit gegeben, ohne dass ihn das erwähnte Damoklesschwert Kasse/ Finanzamt trifft. Somit ist nun alles rechtlich eindeutig geklärt, und auch der Angestellte weiß, dass das jetzt wasserdicht ist.</p> <p><strong>Für welche Gruppen ist das aus Sicht der Ansteller bzw. der Angestellten jetzt interessant?</strong></p> <p><strong>E. Wutscher:</strong> Grundsätzlich ist es für jede Ärztegruppe interessant, von den Allgemeinmedizinern, die das zum Teil schon so handhaben und sehr zufrieden sind, bis zu den Fachärzten. In der regionalen Tiroler Struktur, wo Anstellung bei einem Arzt immer schon möglich war, haben auch viele Fachärzte ärztliche Angestellte.</p> <p><em><strong>Vielen Dank für das Gespräch!</strong></em></p> <div id="fazit"> <h2>PRAXISTIPP</h2> <p>Es können jetzt schon Ärzte durch Ärzte angestellt werden, auch wenn es noch keinen Kollektivvertrag gibt. Es besteht nun generelle Rechtssicherheit.</p> </div></p>
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