© iStockphoto - Iamstocker

Coronavirus-bedingte Umsatzausfälle

Fixkostenzuschuss

Seit 20.Mai ist ein Antrag für den Fixkostenzuschuss möglich, allerdings gibt es immer noch keine eindeutigen Informationen, ob der dafür notwendige Umsatzausfall nicht nur nach den zugeflossenen Einnahmen, sondern auch nach dem Zeitpunkt der erbrachten Leistungen berechnet werden kann. Die Richtlinien lassen hier die Interpretationsmöglichkeit, dass der Umsatzausfall auch nach den erbrachten Leistungen zu ermitteln sein könnte, wodurch auch Ärzte in den Genuss dieser Förderung kommen könnten, die noch nachlaufende Einnahmen aus Zeiten vor den Corona-Maßnahmen haben (z.B. Kasseneinnahmen, aber auch andere später ausbezahlte Honorare). Der Antrag muss bis spätestens 31. August 2021 gestellt werden.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Einige Inhalte sind aufgrund rechtlicher Bestimmungen nur für registrierte Nutzer bzw. medizinisches Fachpersonal zugänglich.


Sie sind bereits registriert?
Loggen Sie sich mit Ihrem Universimed-Benutzerkonto ein:

Login

Sie sind noch nicht registriert?
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos auf universimed.com und erhalten Sie Zugang zu allen Artikeln, bewerten Sie Inhalte und speichern Sie interessante Beiträge in Ihrem persönlichen Bereich zum späteren Lesen. Ihre Registrierung ist für alle Unversimed-Portale gültig. (inkl. allgemeineplus.at & med-Diplom.at)

Registrieren

Back to top